Was die Regierung bei den Pensionen plant

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Einschnitte bei Frühpensionen und Pensionsprivilegien im öffentlichen Bereich sollen zur Finanzierung der Steuerreform beitragen.

Wien. Die Regierung will einen Teil der Kosten der Steuerreform durch Maßnahmen im Pensionssystem hereinbringen. Was genau kommen soll, dürfte noch gar nicht feststehen, die Ankündigung im Ministerratsbeschluss ist entsprechend vage gehalten. Und auch aus den Ministerkabinetten war am Donnerstag nichts Genaueres zu erfahren. Angekündigt wird ein Heranführen des tatsächlichen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche – quasi ein Dauerbrenner in den Pensionsdiskussionen der vergangenen Jahrzehnte. Weiters will die Regierung „klare Zugangsvoraussetzungen zu jenen Frühpensionierungsmöglichkeiten, die sich besonders dynamisch entwickeln“, sowie eine Durchforstung der Sonderpensionsprivilegien.

Was aber genau heißt das? Derzeit gibt es vier Möglichkeiten, vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters in Rente zu gehen: Am häufigsten genutzt wird die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension (13.923 Fälle im Vorjahr), weiters gibt es die Hacklerpension (9828), die Korridorpension (7558) und die Schwerarbeiterpension (6368). Damit gab es 37.677 Frühpensionen, die – trotz aller Versuche, diese einzuschränken – immer noch fast die Hälfte aller Pensionsantritte ausmachen. Die reguläre Alterspension traten im Vorjahr 38.236 Personen an.

Schwerarbeiterpension im Visier

„Besonders dynamisch“ hat sich in den vergangenen Jahren nur eine der vier Varianten entwickelt: Bei der Schwerarbeiterpension gab es einen deutlichen Anstieg. Diese kann von Männern ab 60 in Anspruch genommen werden, die 45 Versicherungsjahre haben, davon mindestens zehn Jahre als Schwerarbeiter. Attraktiv ist das Modell, weil die Abschläge am niedrigsten sind, und zwar 1,8 Prozent pro Jahr, das man früher in Pension geht. Bei der Korridorpension (ab dem 62. Lebensjahr und 40 Versicherungsjahren) beträgt der Abschlag 5,1 Prozent, bei der Hacklerpension (ab 62 J., 45 Beitragsjahren) 4,2 Prozent.

Bei welchen dieser Modelle die Regierung eingreifen will, soll in den kommenden Monaten geklärt werden. Bei der Hacklerpension hat es übrigens schon deutliche Einschnitte gegeben, ursprünglich war sie ohne Abschläge konzipiert. Am wahrscheinlichsten sind aber Einschnitte bei der Invaliditätspension. Auch sie ist bereits reformiert worden, sie kann jetzt erst ab 50 in Anspruch genommen werden, davor gibt es das „Reha-Geld“. Dynamisch entwickelt sich der Bereich allerdings nicht, zuletzt hat es sogar Rückgänge gegeben. Nur jeder dritte Antrag auf Invaliditätspension wird auch bewilligt.

Eingriff bei Zusatzpensionen?

Bei den Sonderprivilegien handelt es sich um Pensionen im staatsnahen Bereich: Die Nationalbank hat ein eigenes Pensionssystem, Institutionen wie die Arbeiterkammer, die Krankenkassen oder der ORF haben jahrelang Zusatzpensionen ausbezahlt. Das wurde in den 1990er-Jahren in den meisten Fällen für neu eintretende Mitarbeiter abgeschafft, doch bestehende Pensionszusagen müssen – da sie durch Einzelverträge oder Betriebsvereinbarungen abgesichert waren– auch weiterhin ausbezahlt werden, womit das System noch jahrzehntelang weiter fortwirkt.

Auch da gab es schon Einschnitte, die rot-schwarze Vorgängerkoalition hat Sonderpensionen, die über der ASVG-Höchstpension liegen, mit einer Steuer von fünf bis 25 Prozent belegt, was verfassungsrechtlich auch gehalten hat. In dem Bereich wird es weiter Einschnitte geben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2019)

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