Grüner Rathausklub wegen übler Nachrede verurteilt

David Ellensohn
David EllensohnAPA/ROLAND SCHLAGER
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Der Klub und dessen Obmann Ellensohn hatten einem Mitarbeiter von FPÖ-Minister Hofer vorgeworfen, bewusst Nazi-Codes als Telefonklappe verwendet zu haben.

Der Grüne Klub im Wiener Rathaus sowie Klubobmann David Ellensohn sind am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede zu insgesamt 5000 Euro sowie Veröffentlichung des Urteils verurteilt worden. Sie hatten Herwig Götschober, Vorsitzender der Burschenschaft "Bruna Sudetia", auf Facebook und via Aussendung unterstellt, dieser verwende bewusst Nazi-Codes als Telefonklappe im Verkehrsministerium. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Götschober hatte als Pressereferent im Ressort von Norbert Hofer (FPÖ) die Durchwahl 8818. Dies wurde ihm im November 2018 von Ellensohn und dem Grünen Klub als bewusste Absicht unterstellt und sei ein Code für "Heil Hitler" bzw. "Adolf Hitler". Diese Behauptung wurde im Jänner widerrufen, dennoch wurde von Götschober ein Verfahren wegen übler Nachrede angestrengt.

Sein Anwalt kritisierte, dass aus "politischem Kalkül" ein junger Mann am Beginn seines Berufslebens tot geschrieben werden sollte. Und im Internet würde jeder Vorwurf bestehen bleiben. Maria Windhager als Rechtsbeistand der Gegenseite verwies auf das Faktum, dass Götschober diese Klappe gehabt habe und andere Klappen im Ressort mit 81 beginnen würden. Angesichts der "Umtriebe der FPÖ und Gesinnungsgenossen" wüsste man sehr verbreitet, dass es sich bei 8818 um einen Neonazi-Code handeln würde.

"Wie kann es sein, dass er so eine Klappe hat?"

Beim Antragsgegner würde es sich nicht um einen "unbeleckten Jungspund handeln", vielmehr habe dieser Kontakte in rechtsextreme Kreise und müsse sich im politischen Diskurs die Frage stellen lassen: "Wie kann es sein, dass er so eine Klappe hat?"

Das sah Richter Stefan Romstorfer nicht so. Götschober müsse es sich seiner Meinung nicht gefallen lassen, dass ihm durch die Behauptung, dass er diese Klappe ganz bewusst verwendet, unterstellt wird, dass er Nazi-Gedankengut nahesteht. "Die Durchwahl gibt es seit 2014 auch unter anderen Ministern und hat bei anderen Pressesprechern niemanden gestört." Beide Seiten gaben keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

(APA)

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