Notizen-Schau im Buwog-Prozess: "Grasser sollte sich bereithalten"

Richterin Marion Hohenecker
Richterin Marion HoheneckerAPA/GEORG HOCHMUTH/APA-POOL
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„HBM“ und grüne „Kastln": Richterin Marion Hohenecker durchleuchtet die Unterlagen des einstigen Spitzenbeamten im Finanzministerium, Heinrich Traumüller.

Die Notizen von Heinrich Traumüller aus der Zeit der Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaften standen am Donnerstag im Zentrum seiner neuerlichen Befragung als Zeuge im Korruptionsprozess um die Affären Buwog und Terminal Tower. Immerhin: Traumüller war zur fraglichen Zeit Spitzenbeamter im Finanzministerium unter Karl-Heinz Grasser, der nun als Hauptangeklagter im Wiener Straflandesgericht sitzt (und alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückweist).

Bei der Sitzung am Montag, dem 7. Juni 2004, im Finanzministerium, wo die vorliegenden Angebote der CA Immo und des Österreich-Konsortiums (Immofinanz, RLB OÖ, u.a.) erörtert wurden, war laut Traumüller auch der damalige FPÖ-Bautensprecher Detlev Neudeck dabei, was andere Zeugen bisher allerdings nicht bestätigten. Neudeck selbst konnte sich bei seiner Einvernahme an den Termin nicht erinnern. Bei diesem Treffen in "großer Runde“ soll jedenfalls Grasser anwesend gewesen sein. Und: Damals wurde beschlossen, eine zweite Bieterrunde durchzuführen. "Man hätte damals schon zuschlagen können", räumte Traumüller nun ein. Doch habe man noch Wertpotenzial gesehen und sich daher zu einer zweiten Runde entschlossen.

Nach Einlangen der neuen Angebote fand am Sonntag, dem 13. Juni 2004, eine Sitzung der Auswahlkommission statt. Dabei sei festgestellt worden, dass abhängig vom Land Kärnten (ihm war ein Vorkaufsrecht eingeräumt worden) entweder die CA Immo vorne lag oder das Österreich-Konsortium. Grasser sei nach der Sitzung dazugekommen und habe vom Ergebnis erfahren, sagte Traumüller. Das sei so ausgemacht gewesen: "Grasser sollte sich bereithalten."

Richterin Marion Hohenecker fiel bei der Durchsicht von Traumüllers Notizen allerdings auf, dass am 13. Juni ein Abschnitt zu "HBM“ (Herr Bundesminister) so gesetzt war, dass daraus geschlossen werden könnte, dass Grasser schon während der Sitzung anwesend war. Ob das eine "dislozierte Notiz" sei?, fragte sie Traumüller. Dieser meinte, er habe in der Hektik nach der Sitzung wohl etwas zum Minister an der falschen Stelle in seinen Notizen dazu geschrieben.

Aufgefallen war der Richterin auch, dass bei der Darstellung der Bieter in den Notizen der - letztlich siegreiche Bieter - grün "eingekastelt" war. Damals bei der Sitzung sei aber noch gar nicht festgestanden, wer der siegreiche Bieter war, denn das sei von der Ausübung des Kärntner Vorkaufsrechts abhängig gewesen. Traumüller meinte, er habe das wohl später mit einem anderen Kugelschreiber eingekastelt.

"Bieter 1" und "Bieter 2"

Nach der Sitzung habe Grasser mit dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider telefoniert und ihn ersucht, die Kärntner Entscheidung rasch zu fällen, da eine schnelle Entscheidung dem Bund mehr Geld bringen könnte, sagte Traumüller. Dabei habe Grasser eine eigene Sprachregelung bekommen, was er Haider sagen dürfe und was nicht. Grasser habe im Telefonat ausdrücklich nur von "Bieter 1" und "Bieter 2" gesprochen, und nicht die dahinterstehenden Unternehmen genannt, so der Zeuge. Haider habe dann die Kärntner Landesregierungssitzung am Dienstag vorverlegt, dadurch konnte in Wien am Dienstag im Ministerrat die Sache finalisiert werden. Da Kärnten das Vorkaufsrecht nicht ausübte, gewann das Österreich-Konsortium.

(APA/Red.)

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