Strache hat keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung

Heinz-Christian Strache
Heinz-Christian StracheAPA/HELMUT FOHRINGER
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Auch die aus der Regierung ausscheidenden FPÖ-Minister Hofer und Kickl können das auf sechs Monate befristete Arbeitslosengeld für Politiker nicht in Anspruch nehmen.

Der scheidende Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hat keinen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung. Auch die aus der Regierung ausscheidenden FP-Minister Norbert Hofer und Herbert Kickl können das auf sechs Monate befristete Arbeitslosengeld für Politiker nicht in Anspruch nehmen. Alle drei haben nämlich ein Rückkehrrecht in den Nationalrat.

Laut Bundesbezügegesetz (§6) steht Politikern, die aus dem Amt ausscheiden, für bis zu sechs Monate eine "Bezugsfortzahlung" von drei Viertel des regulären Einkommens zu. Im Fall von Vizekanzler Heinz-Christian Strache wären das knapp 15.000 Euro brutto, im Fall der Minister 13.400 Euro monatlich plus anteilige Sonderzahlungen.

Allerdings können weder Strache, noch Kickl und Hofer die Gehaltsfortzahlung in Anspruch nehmen. Alle drei haben nämlich ein Rückkehrrecht in den Nationalrat, und das schließt eine Bezugsfortzahlung aus - und zwar auch dann, wenn das Nationalratsmandat nicht angenommen wird, wie das im Fall von Vizekanzler Heinz-Christian Strache erwartet wird. Auch Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs kann ins Parlament zurückkehren.

Hartinger-Klein als mögliche Bezieherin

Ebenfalls keinen Anspruch auf das Übergangsgeld hat Verteidigungsminister Mario Kunasek, der in den steirischen Landtag als Klubobmann zurückkehren wird.

Somit bleibt als mögliche Bezieherin der Gehaltsfortzahlung nur Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Ob sie die entsprechende Geldleistung beantragen wird, war am Mittwoch vorerst nicht zu erfahren. Hartinger-Klein erreicht im September jedenfalls das Pensionsalter von 60 Jahren und hätte dann keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung mehr.

(APA)

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