Kante statt Kompromiss

Ex-Höchstgerichtspräsident Eckart Ratz.
Ex-Höchstgerichtspräsident Eckart Ratz.APA/HERBERT NEUBAUER
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Eckart Ratz, früherer Präsident des Obersten Gerichtshofs, gilt als brillanter Strafrechtler, ist aber kein geborener Politiker.

Wien. Größer könnte der Kontrast kaum sein. Statt des Chefideologen in der weggebrochenen FPÖ-Regierungsmannschaft, Herbert Kickl, hat ein ehemaliger Richter das Innenministerium übernommen: Eckart Ratz. Als anerkannter Fachmann auf seinem Gebiet, dem Strafrecht, passt Ratz zwar gut in den Expertenflügel der ansonsten türkisen Regierung; geborener Politiker ist er aber nicht.

Ratz kam am 28. Juni 1953 in Bregenz zur Welt. Sein Vater war als Landesstatthalter von Vorarlberg klar der ÖVP zuzuordnen. Hier endet sein Bezug zur Parteipolitik aber schon. Ratz war und ist bei keiner Partei.

Als „Die Presse“ ihn anlässlich seiner Bestellung zum Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (2012 bis 2018) auf sein Verhältnis zur Politik ansprach, gestand Ratz freimütig ein, er könnte kein Politiker sein. Sich an erhofftem Wählerzuspruch zu orientieren ist seine Sache nicht. Sein Stil ist es, messerscharf zu analysieren und kompromisslos den eigenen Standpunkt zu vertreten.

Dabei ist der Jurist mit Ecken und Kanten im OGH zum Äußersten gegangen: Im Zuge des Hypo-Alpe-Adria-Verfahrens warf Ratz bald nach seinem Amtsantritt Richterkollegen vor, eine aus seiner Sicht rechtsstaatlich gebotene Anrufung des Verfassungsgerichtshofs unterlassen zu haben. Die Angesprochenen protestierten scharf gegen das, was sie als (auch für den OGH-Präsidenten unzulässige) Einmischung in die unabhängige Rechtsprechung empfanden. Ratz zeigte daraufhin sowohl sich selbst als auch seine Kontrahenten beim Disziplinargericht an, wo er am Ende jedoch den Kürzeren zog. Das gegen Ratz ergangene Urteil („Pflichtverletzung“) war unter Experten umstritten.

Ratz hat sich seit seiner Pensionierung vorigen Sommer auf seine Tätigkeit als Professor und Fachautor verlegt. Als Expertenminister hat er jetzt neue Möglichkeiten, sich für den Rechtsstaat zu engagieren. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2019)

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