Vom Wichtigen über den Smarten zum Polternden: Heute geht in Wien der 100. Verhandlungstag des Grasser-Prozesses über die Bühne: ein Anlass, die Hauptfiguren einer Manöverkritik zu unterziehen.
Früher war es üblich, Politikern eine Schonfrist von hundert Tagen zu geben, ehe man sie medial beurteilte. Überträgt man diesen Brauch auf die Strafjustiz, so bietet sich der Buwog-Prozess an. Das (jetzt schon) größte Korruptionsverfahren der österreichischen Justizgeschichte, wird heute, Donnerstag, hundert Verhandlungstage alt.
Am 12. Dezember 2017 musste Karl-Heinz Grasser erstmals vor seine Richterin treten. Am Ende der – erstinstanzlichen (!) – Verhandlung wird der Kalender wohl das Jahr 2020 zeigen. Zum Vergleich: Bisher galt das Bawag-Verfahren um Helmut Elsner und Co. als Inbegriff eines monströsen Prozesses. Damals wurden insgesamt 117 Tage gezählt. Diesen Rekord bricht der Buwog-Prozess locker. Nach wie vor geht es in erster Linie um die Frage, ob Grasser und Co. bei der Privatisierung von Wohnbaugesellschaften (darunter die viel zitierte Buwog) Teile der Verkaufsprovision einsteckten.