Religionsbekenntnis: "Islam" steht wieder in Schulzeugnis

"Islam" mit Zusatz darf im Schulzeugnis stehen.
"Islam" mit Zusatz darf im Schulzeugnis stehen.APA
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Der Streit um Bekenntnis im Schulzeugnis könnte spät gelöst werden. Bereits ausgestellte Zeugnisse müssen nochmals ausgedruckt werden.

Im Streit mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) über die Bezeichnung des Religionsbekenntnisses im Schulzeugnis gibt es einen Kompromiss. Ab sofort steht wieder "Islam" in den Zeugnissen - mit Zusätzen wie "IGGÖ" bzw."SCHIA" (Schiiiten) - oder nur "ALEVI" (Aleviten) für die Ausrichtung. Allerdings müssen aufgrund der späten Lösung bereits ausgestellte Zeugnisse neu ausgedruckt werden.

Die Glaubensgemeinschaft hatte kurz vor den Semesterferien protestiert, nachdem in manchen Schulnachrichten statt der Bezeichnung "Islam" nur die eigene Abkürzung "IGGÖ" stand. Für die Änderung verantwortlich war eine Empfehlung des beim Bundeskanzleramt angesiedelten Kultusamts. Grund dafür war, dass die Bezeichnung "islamisch" als zu ungenau empfunden worden sei - vermutet wurde auch Druck vonseiten der "Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI)".

Kurz vor Schulschluss kam es nun zum Kompromiss, so Bildungsministerin Iris Rauskala in "Österreich" (Sonntag-Ausgabe). Nun gibt es als Religionsbekenntnis "islamisch (IGGÖ)", islamisch (SCHIA)" sowie "ALEVI".

Zusatz zu „Islam“ im Zeugnis

Haken an der Sache: Das Kultusamt teilte dies erst Anfang der Woche dem Bildungsministerium auf dem Dienstweg mit. Zu diesem Zeitpunkt fanden in den östlichen Bundesländern bereits die Notenkonferenzen statt. Am 18. Juni wurden die Bildungsdirektionen informiert, am 19. folgte ein Rundschreiben des Ministeriums.

Klassenlehrer bzw. Klassenvorstände, die bereits unmittelbar nach den Konferenzen die Zeugnisse ausgestellt haben, müssen diese nun neu ausdrucken. Das wiederum sorgte für Kritik der Sozialdemokratischen Gewerkschafter: Das Ministerium sorge "durch diese allzu späte Weisung für einen administrativen Mehraufwand, der sich gewaschen hat", hieß es in einer Aussendung. Diese müsse daher sofort zurückgezogen werden.

Bildungsdirektor wehrt sich

Im Bildungsministerium weist man dies zurück: Man könne das entsprechende Schreiben des Kultusamts erst weitergeben, nachdem man es erhalten habe. Die Information an die Bildungsdirektionen sei außerdem bereits unmittelbar danach erfolgt - und außer in Wien habe man nirgendwo von Problemen erfahren. "Es ist für mich unverständlich und mehr als bedauerlich, dass die Wiener Bildungsdirektion den Lehrern diesen Mehraufwand zumutet", so Rauskala in einer der APA übermittelten Stellungnahme. "Ich erinnere daran, dass vor einem halben Jahr bei einer ähnlichen rechtlichen Situation es auch die Wiener Bildungsdirektion war, die die Umstellung nicht rechtzeitig weitergegeben hat."

Der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer wehrt sich gegen die Kritik von Rauskala. "Tatsache ist, dass die Bundes-Vorgabe sehr spät erfolgt ist", so Himmer in einer der APA übermittelten Stellungnahme.Dies bedeute einen erheblichen Mehraufwand für die Lehrkräfte, betonte der Bildungsdirektor - so müssen etwa bereits ausgestellte Zeugnisse erneut ausgedruckt werden. "Wenn die Frau Bildungsministerin den LehrerInnen diesen Mehraufwand ersparen möchte, müsste sie bereit sein, diese Vorgabe auch sofort zurückzunehmen."

(APA)

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