Türkis-blaues Sicherheitspaket: Was vor dem VfGH auf dem Prüfstand steht

Autobahn Verkehr Straszenverkehr Wien Donauuferautobahn 07 02 2019 KAPSCH Technik zur Ueberwachu
Autobahn Verkehr Straszenverkehr Wien Donauuferautobahn 07 02 2019 KAPSCH Technik zur Ueberwachuimago/SKATA
  • Drucken

SPÖ und Neos haben das „Sicherheitspaket“ der türkis-blauen Regierung vor das Höchstgericht gebracht. Es geht unter anderem um den „Bundestrojaner“, Verkehrsüberwachung und Datenspeicherung.

Videoüberwachung, Registrierung von Handywertkarten und die Speicherung von Daten: Die türkis-blaue Regierung hat in den vergangenen eineinhalb Jahren ein breites Überwachungspaket beschlossen. Am Dienstag steht es nun auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Das haben Neos und SPÖ bewirkt, indem sie sich auf eine gemeinsame Drittelbeschwerde geeinigt haben. 61 Nationalratsabgeordnete der beiden Parteien (also insgesamt ein Drittel) fechten unter anderem den "Bundestrojaner" und die Datenerfassung mittels Videoüberwachung auf Autobahnen an.

Den Vorsitz in der öffentlichen Verhandlung führt VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter. Er leitet den Gerichtshof interimistisch, weil Präsidentin Brigitte Bierlein Bundeskanzlerin der Übergangsregierung ist und deshalb vorzeitig aus dem VfGH ausschied.

Beschlossen hat die Regierung die Ausweitung der staatlichen Überwachungsmöglichkeiten im April 2018. Die Neos halten die Maßnahmen unverhältnismäßig. Sie sehen bei den von ihnen beanstandeten Maßnahmen Grund- und Freiheitsrechte in Gefahr. Ein weiterer Antrag von SPÖ-Bundesräten war zuletzt aus Formalgründen zurückgewiesen worden. Doch um welche Maßnahmen geht es im Detail?

Videoüberwachung: Polizei hat Zugriff auf Kameras

Ein Schwerpunkt des Pakets ist die Ausweitung der Videoüberwachung. Die Polizei hat nun Zugriff auf Überwachungskameras von öffentlichen und privaten Einrichtungen, denen ein staatlicher Versorgungsauftrag zukommt (also u. a. Verkehrsbetriebe, Autobahnen, Flughäfen), wobei auch ein Echtzeit-Zugriff via Livestream vorgesehen ist. Außerdem müssen die Aufnahmen vier Wochen lang gespeichert werden. Die Rechtsanwaltskammer kritisierte diese "verdachtsunabhängige Echtzeitüberwachungsmöglichkeit ohne vorherige richterliche Bewilligung" als massiven Grundrechtseingriff im öffentlichen Raum.

Anlassdatenspeicherung: Wer telefoniert mit wem?

Die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung haben die Höchstgerichte 2014 gekippt. Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft nun das Recht, die Telekombetreiber zur Speicherung der Daten einzelner Kunden zu verpflichten ("Anlassdatenspeicherung" oder "Quick-Freeze"). Gespeichert wird u. a. wer mit wem telefoniert und wo er sich dabei aufhält. Obwohl Vorratsdaten laut EU-Recht nur zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen, ist die Anlassdatenspeicherung bereits ab einem drohenden Strafrahmen von sechs Monaten erlaubt. Außerdem ist sie bis zu zwölf Monate lang zulässig - bei der Vorratsdatenspeicherung waren es nur sechs Monate.

Verkehrsüberwachung: Marke und Infos zum Lenker

Deutlich erweitert haben ÖVP und FPÖ auch die Überwachung von Autofahrern. Neben dem Kennzeichen der Autos dürfen nun auch Marke, Typ und Farbe sowie Informationen zum Lenker automatisch erfasst werden. Die Rechtsanwaltskammer kritisierte in der Begutachtung, dass damit ein flächendeckendes Bewegungsprofil von Verkehrsteilnehmern erstellt werden könnte - und zwar ohne gerichtlichen Rechtsschutz. Das Innenministerium wollte dafür zehn stationäre und 20 mobile Kennzeichenerkennungssysteme ankaufen.

Bundestrojaner: Überwachungssoftware bei Verdacht

Zum Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Dienste wie Whatsapp und Skype ist die Installation von Überwachungssoftware auf den Handys und Computern verdächtiger Personen geplant. Dieser "Bundestrojaner" soll ab 2020 zum Einsatz kommen - und zwar bei Verdacht auf Straftaten, die mit mehr als zehn Jahren Haft bedroht sind (bzw. fünf Jahre, wenn Leib und Leben oder sexuelle Integrität gefährdet sind sowie bei Verdacht auf terroristische Straftaten). Datenschützer kritisieren, dass der Staat damit Sicherheitslücken in Computersystemen ausnützen möchte, die auch von Kriminellen genutzt werden können, anstatt diese Sicherheitslücken zu schließen.

Wertkarten und Briefgeheimnis

Weitere Punkte des Überwachungspakets sind unter anderem die Aufweichung des Briefgeheimnisses, die verpflichtende Registrierung von Handywertkarten seit Anfang 2019 und eine gesetzliche Regelung für den Einsatz von sogenannten Imsi-Catchern zur Handy-Überwachung. Diese Geräte verhalten sich gegenüber dem Mobiltelefon wie eine Funkzelle. So ist es möglich, Handys ohne Mitwirkung des jeweiligen Netzbetreibers zu lokalisieren. Gesprächsinhalte sollen nicht abgehört werden, was allerdings Kritiker befürchten.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.