Hofburg-Wahl: Wahlkarten zu früh ausgezählt - Diversion für Wahlleiter

Die Presse
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Am Dienstag stand der Bezirkswahlleiter von Freistadt vor Gericht. Er bekannte sich nicht schuldig und bekam eine Diversion. Ein Mitangeklagter wurde freigesprochen.

Weil der Bezirkswahlleiter von Freistadt noch am Abend der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai 2016 und nicht erst Montagfrüh die Briefwahlkarten auszählte, hat sich der 52-Jährige am Dienstag im Landesgericht Linz wegen Amtsmissbrauchs verantworten müssen. Das Schöffengericht in Linz sprach sich für eine Diversion in Höhe von 2.750 Euro gegen den Angeklagten von Freistadt aus. Er hatte sich nicht schuldig bekannt, wobei er den Sachverhalt nicht leugnete. Der Oberstaatsanwalt lehnte die Diversion aus generalpräventiven Gründen ab.

Die Schöffen waren zu der Überzeugung gelangt, dass beim Vorwurf des Amtsmissbrauchs ein Schädigungsvorsatz des Angeklagten nicht zweifelsfrei nachweisbar sei. So blieb nur mehr die falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt übrig. Der Wahlleiter hatte in einer Niederschrift festgehalten, dass erst am Montag ab neun Uhr die Briefwahlkarten ausgezählt worden seien.

Staatsanwalt lehnt Diversion ab

Der Oberstaatsanwalt lehnte die Diversion aus generalpräventiven Gründen ab. Er hatte den Schöffen im Prozess demonstrierte, wie Briefwahlunterlagen aussehen. So komme der Stimmzettel in ein Kuvert, das verschlossen werde, und dieses wiederum werde in einen Wahlumschlag gesteckt, führte er aus. Damit werde das Recht auf eine "geheime Wahl" gewährleistet. Doch genau dieses sei in Freistadt verletzt worden, da vorzeitig die Kuverts nicht nur aufgeschlitzt, sondern auch die Briefwahlkarten ausgezählt wurden, argumentierte er. Auch die wechselseitige Kontrolle bei der Auszählung durch die Wahlhelfer sei nicht gegeben gewesen, da die erforderlichen fünf Personen nicht anwesend gewesen seien. "Es gibt eine rote Linie, die in Freistadt überschritten wurde", begründete der Oberstaatsanwalt die Anklage wegen Amtsmissbrauchs.

„Erhöhte Gefahr der Manipulation“ 

Eine wie vom Richter durch dieses Vorgehen in Raum gestellte "erhöhte Gefahr der Manipulation" sah der Verteidiger nicht. Zwar stand auch für ihn der Sachverhalt des vorzeitigen Wahlkarten-Auszählens "außer Streit", allerdings sah er den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs nicht gegeben, da der Bezirkswahlleiter nicht wissentlich unsachgemäß agiert habe und auch der Vorsatz, jemanden in seinen Rechten zu schädigen, nicht bestanden habe.

Vielmehr habe der Bezirkswahlleiter eine Praxis angewandt, die in Freistadt seit Einführung der Briefwahl 2007 üblich sei. So wurde auch zur BP-Stichwahl 2016 wieder von der Bezirkswahlbehörde einstimmig eine Ermächtigung erlassen, schon am Wahlsonntag "Vorarbeiten" zur Auszählung der Wahlkarten zu treffen. Unter dem Begriff Vorarbeiten subsumierte man in Freistadt alles bis zum Feststellen des amtlichen Endergebnisses, erklärte der Angeklagte. Diese Vorgangsweise begründete der Wahlleiter mit dem zeitlichen Druck, schnell ein Ergebnis präsentieren zu müssen. Dass er in seiner Niederschrift jedoch festhielt, erst am Montag unter Beobachtung der erforderlichen fünf anwesenden Beisitzer ausgezählt zu haben, gab der Angeklagte zu.

Außer dem Wahlleiter war auch noch ein Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs angeklagt. Er soll eine Diensteinteilung unterfertigt haben, wonach Hilfskräfte zur Aufarbeitung der Briefwahl bereits für Sonntag eingeteilt wurden. Er wurde nicht rechtskräftig freigesprochen.

„Wechselseitige Kontrolle“ 

Nach den Angeklagten waren im Prozess in Linz wegen Amtsmissbrauchs in Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 in Freistadt die Zeugen am Wort. Im Wesentlichen ging es dabei um die Abklärung der Frage, was unter dem Begriff "Aufarbeiten der Briefwahl" zu verstehen ist.

Ein Beisitzer für die Grünen erklärte, dass von vornherein klar gewesen sei, dass am Sonntag auch mit dem Auszählen begonnen werde, um tags darauf schneller fertig zu sein. Er sprach ebenfalls von einem hohen Zeitdruck, denn am Montag "wollen alle das Ergebnis haben".

Nur er und ein Kollege von den Freiheitlichen waren bei der vorzeitigen Auszählung mit dem Bezirkswahlleiter anwesend, gesetzlich erforderlich wären fünf Wahlbeisitzer gewesen. Dennoch erklärte er: "Jeder war bestrebt, es gewissenhaft zu machen." Befürchtungen, das Wahlgeheimnis hätte verletzt werden können, oder aber Stimmzettel könnten verschwinden, habe er nicht gehabt.

Ein Zeuge von der SPÖ, der ebenfalls schon am Sonntag um 17 Uhr als Beisitzer zum "Aufarbeiten der Briefwahl" geladen war, konnte den Termin seinerzeit nicht wahrnehmen. Nachdem er aber gewusst habe, dass je ein Beisitzer der FPÖ und einer der Grünen - also die von der Stichwahl betroffenen Parteien - anwesend waren, glaubte er an eine ausreichende, "wechselseitige Kontrolle während der Stimmenauszählung", erklärte er dem Gericht.

(APA)

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