Drei Ex-Minister beziehen weiterhin Ministergehalt

Die Ex-Regierung beim Ministerrat
Die Ex-Regierung beim Ministerrat(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Ministern ohne Rückkehrrecht steht bis zu ein halbes Jahr lang drei Viertel des Bezugs zu. Zwei Ex-Ressortchefs sollen verzichtet haben.

Drei Minister der abgewählten Regierung beziehen eine Gehaltsfortzahlung. Dabei soll es sich um den früheren Finanzminister und Kurzzeit-Vizekanzler Hartwig Löger (ÖVP), Ex-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und Ex-Außenministerin Karin Kneissl (von der FPÖ nominiert) handeln. Das Kanzleramt wollte die Angaben am Freitag nicht bestätigen und verwies auf "Amtsverschwiegenheit".

Minister, die kein Rückkehrrecht in eine politische Funktion oder in die Privatwirtschaft haben, haben nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung Anspruch auf Gehaltsfortzahlung. Bis zu ein halbes Jahr lang stehen ihnen drei Viertel des Bezugs zu - bei Ministern also rund 13.400 Euro, bei einem Vizekanzler rund 14.700 Euro. Dazu kommen anteilige Sonderzahlungen.

Der frühere Europaminister Gernot Blümel hätte ebenfalls Anspruch auf die Fortzahlung gehabt, weil er kein Rückkehrrecht auf ein Mandat hatte - er hat aber darauf verzichtet. Auch Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck nimmt die Fortzahlung laut einem „Kurier"-Bericht nicht in Anspruch.

Keinen Anspruch auf Fortzahlung haben Altkanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Ex-Vizekanzler Heinz Christian Strache (FPÖ). Sie hätten nämlich in den Nationalrat gehen können, haben das Mandat aber nicht angenommen.

(APA)

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