Causa Seenkauf: Anklage ist rechtskräftig

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Die Korruptionsstaatsanwaltschaft klagt zwei Personen und eine Firma. Die Vorwürfe: Bestechung, Untreue und Betrug. Die Ermittler vermuten auch eine Kick-back-Zahlung an Jörg Haider.

Die Anklage der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa Seenkauf ist rechtskräftig. Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung "Der Standard". Zwei Personen und einer Firma werden Bestechung, Untreue und Betrug vorgeworfen.

Einer der Angeklagten hatte Einspruch gegen die Anklageschrift erhoben, diesen allerdings vergangene Woche wieder zurückgezogen, womit die Anklage rechtswirksam wurde. Einen Verhandlungstermin am Landesgericht Klagenfurt gab es vorerst nicht.

Anklage: Haider erhielt Kick-back-Zahlung

Die Causa Seenkauf dreht sich um ein Geschäft im Jahr 2007: Damals hatte das Land Kärnten dem ÖGB zwei Kärntner Seen - den Maltschacher See und den Hafnersee - und einige Immobilien, darunter eine Ferienanlage am Ossiacher See, abgekauft. Abgewickelt wurde der Deal über die Firma Aucon. Laut Anklage verlangte - und erhielt - der damalige Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) für diesen Deal eine Kick-back-Zahlung. Haider verstarb 2008. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich 2013 mit der Causa.

Konkret lautet der Vorwurf der WKStA, dass die Angeklagten "dem damaligen Landeshauptmann von Kärnten für sein parteiliches Verhalten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kärntner Seeliegenschaften Zahlungen versprochen und teilweise auch zugewendet haben".

Durch diese Bestechung hätten sie sich an der Untreue des ehemaligen Landeshauptmannes beteiligt: "Die Untreuehandlungen des ehemaligen Landeshauptmannes bestanden darin, dass das Vermittlungshonorar für den Verband eine Kick-back-Zahlung für ihn beinhaltet hatte. Weiters wird gegen die Angeklagten der Vorwurf des Betruges durch Verrechnung eines im Umfang der Kick-back-Zahlung überhöhten Honorars für die Beratungs- und Maklertätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkauf der Seeliegenschaften erhoben."

Auf einen Blick

In der Causa geht es um den Kauf von Maltschacher See, Hafnersee und einer Ferienanlage am Ossiacher See durch eine eigens dafür gegründete Gesellschaft des Landes Kärnten im Jahr 2007. Der Kaufpreis war laut Rechnungshofbericht um bis zu zwölf Millionen Euro zu hoch, die Maklerprovision lag über dem gesetzlichen Maximum. Verkäufer der Immobilien waren ÖGB und Bawag. Wirtschaftlich gesehen war der Kauf auch in der Folge kein Erfolg: Die erwartete Pacht von zwei Millionen Euro jährlich wurde nie eingenommen, sie lag ab 2011 bei 650.000 Euro. Ein Verkaufsversuch 2010 scheiterte. In der Folge mussten fast 29 Millionen Euro außerordentlich abgeschrieben werden. Im Jahr 2013 nahm sich der sogenannte Seen-U-Ausschuss im Kärntner Landtag der Causa, im Zuge dessen u.a. der einstige Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler befragt wurde.

(APA)

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