Bundesheer: ÖVP will "Teiltauglichkeit" einführen

Archivbild: Musterung in der Wiener Stellungskommission
Archivbild: Musterung in der Wiener StellungskommissionAPA/GEORG HOCHMUTH
  • Drucken

Nach dem Vorbild der Schweiz sollen eingeschränkt Taugliche etwa im Büro oder in der Küche eingesetzt werden können. Die FPÖ betont, entsprechende Pläne habe man in der türkis-blauen Koalition umsetzen wollen.

Seit Jahren klagen Bundesheer und Zivildienst-Trägerorganisationen über einen Mangel an jungen Männern. Das hat den Grund, dass es immer weniger Stellungspflichtige gibt und von diesen über die Jahre immer weniger als tauglich eingestuft werden. Angesichts dessen fordert die ÖVP eine Senkung der Tauglichkeitskriterien. Sie schlägt ein Modell nach schweizer Vorbild mit einer „Teiltauglichkeit" vor.

Entsprechende Pläne hatte bereits die türkis-blaue Regierung gehabt, konnte diese aber nicht mehr umsetzen. Nun geht die ÖVP mit dieser Forderung in den Wahlkampf. Sie schlägt in ihrem Programm für die Nationalratswahl vor, die Tauglichkeitskriterien zu überarbeiten. Nur wer aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht dazu in der Lage ist, soll auch in Zukunft nicht zum Heer oder Zivildienst. Für alle anderen soll es eine Aufgabe geben.

Volltauglich und teiltauglich

Geht es nach der Volkspartei, soll es in Zukunft zwei Tauglichkeitsstufen geben: "Volltauglich" heißt wie bisher uneingeschränkter Einsatz beim Bundesheer und beim Zivildienst. "Teiltauglich" bedeutet eine Verwendung im Büro, in der Küche oder in einer anderen individuell passenden Tätigkeit. Vorbild dafür sei die Schweiz: Dort gebe es seit Jahrzehnten eine Zwischenstufe "Zivilschutzdienst" für eingeschränkt Taugliche. Rund 15 Prozent der Stellungspflichtigen würden zum Koch, Materialwart, Bürokraft und dergleichen ausgebildet. Diese "Zivilschützer" unterstützen dann z. B. militärische oder zivile Einsatzkräfte.

Darüber hinaus sei es natürlich auch notwendig, den bestehenden Grundwehr- und Zivildienst weiter zu entwickeln und zu attraktivieren, heißt es aus der ÖVP. "Damit wir unsere Neutralität bewahren und unser gut ausgebautes Sozialsystem erhalten können, brauchen wir auch in Zukunft ausreichend Grundwehr- und Zivildiener. Deswegen brauchen wir eine Reform der Tauglichkeitskriterien, damit jeder seinen Beitrag in unserem System leisten kann", erklärte Klubobmann August Wöginger die Pläne der ÖVP.

FPÖ erinnert an türkis-blaue Pläne

Die FPÖ erinnerte am Mittwoch daran, dass die türkis-blaue Koalition in dieser Sache bereits tätig war. Die zuständigen Regierungsmitglieder hatten "bevor die ÖVP die Koalition ohne Not beendet hat" bereits zu einem Tauglichkeitsgipfel eingeladen, erklärte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker. Das Thema Tauglichkeitsstufen hätte man wie viele andere Reformprojekte schon längst angehen und finalisieren können: "Die ÖVP versucht nun wieder einmal, ein ohnehin schon im Laufen gewesenes Projekt als 'völlig Neu auf den medialen Markt zu werfen'. Unsere Arbeitsweise ist eine andere - nicht nur ankündigen, sondern einfach machen", so Hafenecker.

Die ÖVP sei zudem "mehr als schlecht beraten, sich nun große Sorgen um das österreichische Bundesheer zu machen. Es war nämlich die ÖVP selbst, die in der gemeinsamen Regierungszeit unter anderem auch 'ein Mehr an Budget für das Bundesheer' blockierte. Daher ist es verwunderlich, dass sich die ÖVP gerade jetzt 'auf den Bundesheer-Zug' setzt, da sie es ja war, die permanent gegen das Bundesheer arbeitete", so der FPÖ-Generalsekretär.

VwGH: „Anforderung, dass der Betreffende jedenfalls eine Waffe bedienen kann"

Einer „Teiltauglichkeit“ könnten jedoch Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes entgegenstehen. Im Wehrgesetz ist die Anforderung an Grundwehrdiener nicht festgelegt. Die Ärzte bei der Stellungskommissionen entscheiden, ob ein Stellungspflichtiger für die Militärdienst tauglich ist oder nicht. Dabei spielen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs eine große Rolle, wonach der Umstand, dass eine bestimmte Person zu irgendwelchen Dienstverrichtungen im Bundesheer in der Lage ist, nicht ihre Tauglichkeit bewirkt. Mit anderen Worten: Um tauglich zu sein, muss ein Stellungspflichtiger für die militärische Ausbildung und den militärischen Dienst geeignet sein.

"Der Dienst im Bundesheer umfasst jedenfalls eine militärische Komponente im engeren Sinn, auf die sich auch die Ausbildung der Grundwehrdiener zu erstrecken hat. (...) Dies bringt die Anforderung mit sich, dass der Betreffende jedenfalls eine Waffe bedienen und ein gewisses Mindestmaß an Kraftanstrengung und Beweglichkeit entwickeln kann", heißt es in einem Gerichtserkenntnis.

Die ÖVP erklärte dazu, dass angesichts der Urteile des Verwaltungsgerichtes die Rechtslage entsprechend angepasst werden müsste. "Die Gerichtsurteile beziehen sich auf die derzeitige Rechtslage. Für die Teiltauglichkeit bedarf es einer gesetzlichen Änderung. Das ist unser Plan in einer neuen Regierung", so ein ÖVP-Sprecher.

Nicht einmal 75 Prozent als tauglich eingestuft

Die Österreichische Bevölkerung hat sich 2013 bei einer Volksbefragung mit klarer Mehrheit für die allgemeine Wehrpflicht und damit auch für den Zivildienst ausgesprochen. Allerdings gibt es aber immer weniger junge Männer, die dafür zur Verfügung stehen. Gab es vor 30 Jahren noch über 90.000 Geburten in Österreich, hat sich die Zahl seit den 2000-der Jahren auf knapp unter 80.000 eingependelt. Darunter sind aber immer weniger Österreicher - in den letzten zehn Jahren hat sich der Anteil an Geburten mit ausländischer Staatsbürgerschaft fast verdoppelt und liegt mittlerweile bei 20 Prozent der Gesamtzahl.

Aus dem Geburtsjahrgang 2000 gab es noch ca. 39.000 junge Österreicher, die stellungspflichtig waren. Von ihnen wurden aber nicht einmal 75 Prozent als tauglich eingestuft. 10.000 junge Österreicher wurden als untauglich für das Bundesheer und damit auch für den Zivildienst eingestuft. Von den verbliebenden 30.000 Tauglichen macht ungefähr die Hälfte den Zivildienst. Das führt zu einem immer größeren Mangel - vor allem beim Zivildienst wird das jedes Jahr mehr spürbar - 2018 konnte beispielsweise nur mehr 90 Prozent des Bedarfs gedeckt werden.

Grundsätzlich gibt es derzeit drei Möglichkeiten am Ende der Stellung: Entweder man ist "tauglich" (für den Dienst im Bundesheer geeignet; auf Gesundheitseinschränkungen wird Rücksicht genommen) oder "untauglich" (für den Wehrdienst nicht geeignet; man muss weder den Grundwehrdienst noch den Zivildienst ableisten). Die dritte Möglichkeit ist "vorübergehend untauglich" (im Moment nicht tauglich, aber es wird eine Beobachtungsfrist gesetzt, nach der die Stellungspflichtigen nochmals untersucht und geprüft werden).

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Morgenglosse

Teiltauglich für ein kaputtes Heer

Die ÖVP will die Tauglichkeits-Kriterien verändern. Wozu, wenn das Heer bald keine Grundwehrdiener mehr ausbilden kann?
Fast ein Viertel der jungen Männer ist für den Dienst mit der Waffe (und damit auch für den Zivildienst) untauglich.
Meta-Nachrichten

Bundesheer: ÖVP will „teiltaugliche“ Rekruten

Die Veränderung der Tauglichkeitskriterien ist bereits Thema einer Arbeitsgruppe. Im Heer sieht man aber auch Probleme bei der Umsetzung.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.