Immobilienmakler Plech kehrt auf die Anklagebank zurück

Immobilienmakler Ernst Karl Plech
Immobilienmakler Ernst Karl PlechAPA/HELMUT FOHRINGER
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Wenn der Prozess um die Affären Buwog und Terminal Tower am 10. September fortgesetzt wird, soll Ernst Karl Plech wieder im Gericht erscheinen. Womöglich auch Norbert W.

Der Korruptionsprozess um die Affären Buwog und Terminal Tower befindet sich gerade in einer sechswöchigen Sommerpause. Sobald die Verhandlung am 10. September fortgesetzt wird, dürfte die Anklagebank wieder voller sein. Denn: Wie der „Standard“ am Donnerstag berichtet, muss der Immobilienmakler Ernst-Karl Plech, der seit Mai 2018 wegen einer Erkrankung als verhandlungsunfähig gegolten hat, in den Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts zurückkehren.

Plech wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, gemeinsam mit dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und dem Lobbyisten Peter Hochegger einen „Tatplan" entwickelt zu haben, an Großprojekten der Republik illegal mitzuverdienen. Grasser, sein Trauzeuge Meischberger und Plech bestreiten dies, Hochegger hat ein Teilgeständnis abgelegt.

Kehrt auch Norbert W. zurück?

Der 74-jährige Plech ist nicht der einzige Angeklagte in dem seit Dezember 2017 laufenden Prozess, der längere Zeit gefehlt hat. Auch der Platz von Vermögensberater Norbert W. steht gesundheitsbedingt seit geraumer Zeit leer. Es wäre angebracht, dass er wieder besetzt wird, merkte Richterin Marion Hohenecker in Richtung dessen Verteidigers vor der Sommerpause an - was dieser mit Nicken quittierte.

103 Tage wurde bisher verhandelt, vom Straflandesgericht wurden für heuer noch Verhandlungstermine bis zum 19. Dezember angesetzt. Die lange Verfahrensdauer ist gleich mehreren Faktoren geschuldet: Es handelt sich um eine Hauptverhandlung mit mehreren Causen (Buwog, Terminal Tower Linz, Telekom Austria und Villa Meischberger), insgesamt wurden 14 Personen angeklagt (ein Angeklagter - Ex RLB OÖ-Chef Ludwig Scharinger - ist bereits verstorben), die angeklagten Handlungen liegen rund 15 Jahre zurück, Richterin Hohenecker räumt den Angeklagten umfangreiche Redezeit ein und arbeitet sich hartnäckig und mit beeindruckender Aktenkenntnis durch alle Details der Causen.

>>> Bericht im „Standard“ 

(APA/Red.)

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