Ho plant rechtliche Schritte gegen „Zoom“

Die Presse/Clemens Fabry
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Unternehmer Martin Ho wehrt sich gegen die „Enthüllungswebseite“. Deren Betreiber meint, man habe rechtlich unbedenkliche und unangreifbare Tatsachen verbreitet.

Gegen den Betreiber der Webseite „Zoom“ gibt es nun rechtliche Schritte. Nach einem Bericht der Webseite über ein „Bro-Netzwerk“ zwischen dem Wiener Unternehmer Martin Ho und Altbundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) beauftragte Ho die Anwaltskanzlei Korn als seine Vertretung. Das wurde am Montag mitgeteilt.

„Bro“ ist eine Kurzform des englischen Wortes für Bruder, „brother“. Die Bezeichnung wird in der Regel für männliche Freunde verwendet.

Gegen Florian Schweitzer, „Zoom“-Betreiber und ehemaliger Mitarbeiter des Liberalen Forums und der Liste Martin, wurde von der Kanzlei nun Anzeige erstattet - wegen Verletzung der Offenlegungspflichten, wie es in einer Aussendung heißt: „Auf der Website fehlten gesetzlich notwendige Angaben darüber, wer sie inhaltlich gestaltet und dafür verantwortlich ist.“ 

Darüber hinaus sei beim Landesgericht für Strafsachen in Wien ein Antrag auf Entschädigung und Urteilsveröffentlichung wegen übler Nachrede für Ho eingebracht worden. Auch eine zivilrechtliche Kreditschädigungsklage gegen Schweitzer sei in Vorbereitung. Ho ist Betreiber verschiedener Lokale in Wien, unter anderem des Clubs „Pratersauna“.

Joint-Zitat aus „GQ“-Artikel

Worauf die Klage wegen übler Nachrede genau gründet, geht aus der Aussendung Hos nicht hervor. Auf Nachfrage verwies seine Anwältin auf die in den Artikeln suggerierten "Drogengeschichten" - so findet sich im ersten "Zoom"-Artikel ein Hinweis auf den Konsum von Cannabis.

Was den im Artikel zitierten „Joint“ angeht, verwies Schweitzer auf ein Porträt über Ho im Magazin „GQ“, dem diese Passage entnommen sei. Sollte sich die Klage bereits auf den für diese Woche geplanten Artikel beziehen, werde er vor Gericht den Wahrheitsbeweis antreten, sagte Schweitzer am Montag. Er werte die angekündigte Klage daher als „klare Einschüchterung“ im Vorfeld der Veröffentlichung.

Impressum notwendig?

Tatsächlich wies die „Zoom“-Webseite bislang kein Impressum auf, lediglich einen „Code of Conduct“ und einen Hinweis auf den „Medieninhaber und Herausgeber“, „das Zoom Institute for Research and Analysis, eine Körperschaft gemäß Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Genf“. Mittlerweile wurde auch eine Genfer Postanschrift angegeben.

Nach dem Mediengesetz sei ein Impressum nicht unbedingt notwendig, sagte Medienrechtsexperte Thomas Höhne gegenüber der „Presse“, als ein erster Bericht bei „Zoom“ online ging. Das Medienrecht verlange ein Impressum nur für wiederkehrende elektronische Medien, also etwa Newsletter oder Online-Zeitungen. Allerdings müssten ähnliche Angaben wie in einem Impressum gemäß E-Commerce-Gesetz (ECG) gemacht werden: Die Pflicht nach § 5 ECG ist weit gefasst und gilt für Dienste der Informationsgesellschaft. Verlangt sind etwa die geografische Anschrift, eine Firmenbuchnummer und Ähnliches.

Wer dagegen verstößt, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3000 Euro rechnen. Das ECG gilt für den EU-Raum, sei aber auch auf die angeführte Körperschaft nach Schweizer Recht anwendbar, da die Website in Österreich abrufbar ist, wie Höhne erklärte.

Schweitzer will selber rechtlich gegen ÖVP vorgehen

Der IT-Unternehmer Schweitzer, der von 2013 bis 2015 Pressesprecher der Umwelt-NGO Greenpeace gewesen war, hatte zuletzt beteuert, bei dem von ihm betriebenen „Rechercheinsitut“ handle es sich um ein „rein journalistisches“ Projekt, hinter dem keine politische Partei stehe. „Zoom“ habe rechtlich unbedenkliche und unangreifbare Tatsachen verbreitet, meinte Schweitzer gegenüber dem Magazin „Profil“.

Der „Kronen Zeitung“ vom vergangenen Sonntag sagte Schweitzer, er arbeite mit einem Team von vier Personen zusammen. Die Arbeit erfolge ehrenamtlich, man habe kein Geld zur Verfügung; die Informationen beziehe man von Personen, „die besondere Beobachtung gemacht haben“ [sic]. Schweitzer kündigte am Montag seinerseits eine Klage gegen Hos Sprecher sowie gegen ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer an. Ersterer habe ihm via Twitter eine pathologische Persönlichkeitsstörung vorgeworfen, zweiterer das Onlinemagazin der Lüge bezichtigt. Welche Unwahrheiten man angeblich verbreitet habe, sei „Zoom“ bisher aber nicht mitgeteilt worden. „Wir sind gerne bereit, alles auszubessern, wo wir Fehler gemacht haben“, sagte Schweitzer. Diesbezügliche Anfragen seien aber nicht beantwortet worden.

Nehammer hatte die Webseite als „Dirty Campaigning“ bewertet. Es würden anonym „Unwahrheiten und Unterstellungen verbreitet, nur mit dem Ziel, Sebastian Kurz zu schaden“. Offenbar werde „hier so lange mit Dreck geworfen, bis etwas hängen bleibt“. Ob auch die ÖVP gegen „Zoom“ vorgehen wird, ist noch unklar. „Die ÖVP prüft rechtliche Schritte“, hieß es am Montag in der Parteizentrale.

(Red.)

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