Strache beichtet bei russischen Freunden

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Ein Berliner Landgericht schränkt die Berichterstattung über jenes Video ein, das H.-C. Strache zu Fall gebracht hat. Fragen wir also, solange das noch geht, was der FPÖ und ihrem Exchef ein Propaganda-Interview mit „RT Deutsch" bringt.

Eigentlich wollte der „Mediator“ diesmal im überhitzten August die Frage klären, ob man einen Detektiv heimlich dabei filmen darf, wie er Politiker heimlich beim ungeschützten Gedankenaustausch filmt. Nehmen wir, rein theoretisch natürlich, den höchst unwahrscheinlichen Fall an, dass diese unfreiwilligen Filmstars, berauscht von Getränken, Allmachtsfantasien und vielleicht auch noch unter anderen Bewusstsein trübenden Einflüssen von sich geben, wie scharf sie auf Korruption wären – dürfte dann der Verfertiger solch eines Videos zumindest im Abspann genannt werden? Sollte man beiläufig auch seine früheren beruflichen Meriten und ein bisschen was peinlich Persönliches in der Societykolumne veröffentlichen dürfen? Darf man auch noch lobend einen Anwalt erwähnen, der mutmaßlich solche Enthüllungen verbreiten hilft?

Wir müssen die LeserInnen leider enttäuschen, zumindest, wenn es in einem ähnlich absurden, doch konkreten Fall nach dem Willen einer Kammer des Berliner Landgerichts geht. Denn sie hat soeben entschieden, dass die Berichterstattung zur sogenannten Ibiza-Affäre eingeschränkt wird. Das deutsche Wochenblatt „Die Zeit“ darf laut Gericht nicht mehr über das Vorleben des Detektivs berichten, der in dieses Ibiza-Video involviert sein soll, in dem die Politiker Heinz-Christian S. und Johann G. sich um ihre Ämter reden. Sehr wohl darf „Die Zeit“ aber weiterhin schreiben, dass gewisse Herren sich bei der Herstellung des Videos strafbar gemacht haben könnten.

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