Telefonüberwachung: Anwalt erhebt Vorwürfe gegen Staatsanwaltschaft

Versuchte sich die WKStA über Peter Sidlo Material für das Ibiza-Verfahren zu beschaffen?

Wien. Dietmar Hoscher, der ehemalige Vorstand der Casinos Austria, wird FPÖ-Chef Norbert Hofer wegen Aussagen, die dieser im ORF- „Sommergespräch“ am Montagabend zum besten gab, klagen. Hofer hatte nämlich angedeutet, der als SPÖ-nahe geltende Hoscher habe die anonyme Anzeige wegen der Bestellung von FPÖ-Bezirksrat Peter Sidlo zum Casag-Finanzvorstand getätigt. Diese anonyme Anzeige hat zu zahlreichen Hausdurchsuchungen unter anderem beim Glücksspielkonzern Novomatic und bei Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache geführt.

Rechtliche Auseinandersetzungen wird es auch noch auf einer anderen Front geben. Für Peter Sidlos wird  sich sein Rechtsanwalt Gerald Ruhri gegen die Anordnung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zur Wehr setzen. Sie hatte angeordnet, dass die Mobiltelefone von Peter Sidlo, Heinz-Christian Strache, Johann Gudenus und Harald Neumann ausgewertet werden sollen. Damit soll festgestellt werden, wann wer mit wem im fraglichen Zeitraum in Sachen Sidlo-Bestellung telefoniert hat.

Und hier wird es interessant: Das höchst Sonderbare sei, dass ausgerechnet die Daten von 20. Jänner bis 17. Mai 2019 – jenem Tag, an dem das Ibiza-Video publik wurde – unter die Lupe genommen werden, sagt Ruhri.

Wenn man aber aufklären will, welche Gespräche vor der Bestellung von Peter Sidlo zum Finanzvorstand der Casag geführt worden sind, könnte die Auswertung bereits mit 28. März 2018 enden. An diesem Tag wurde Sidlo schon in den Vorstand der Casag berufen.

Fischen nach Informationen?

„Welchen nachvollziehbaren Grund hat die WKStA, das Handy von Heinz-Christian Strache auszuwerten, wenn es doch um die Causa Casag und die Bestellung von Sidlo geht? Und warum endet die Auswertung erst mit 17. Mai?“, fragt Sidlos Anwalt. Er hat folgende Vermutung: „In Wirklichkeit fischt man hier mit der anonymen Anzeige nach Informationen, die man in anderen Verfahren belastend verwenden möchte.“ Ruhri begründet seine These: Wenn man Einsicht in den Akt nimmt, sieht man, dass die WKStA sich bei den ersten Auswertungen nicht mit den Wochen vor Sidlos Bestellung befasst hat. Der Zeitraum von 15. bis 17. Mai war es, für den sie sich als erstes interessierte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2019)

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