RH-Kritik: Finanzressort erfüllte Aufgaben nicht

Der Rechnungshof geht mit dem Finanzministerium hart ins Gericht.
Der Rechnungshof geht mit dem Finanzministerium hart ins Gericht.APA/BARBARA GINDL
  • Drucken

Der Rechnungshof geht mit dem Finanzministerium hart ins Gericht. Um beim Personal zu sparen, habe man in Kauf genommen, dass „gesetzlich übertragene Aufgaben nicht ausreichend“ erfüllt werden konnten.

Wien. Eigentlich ging es bei der Prüfung des Rechnungshofes (RH) um den „Internationalen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten“. Doch die Mängel, die die Prüfer dabei feststellten, hatten Auswirkungen auch auf andere Bereiche der Finanz. Kurzgefasst: Wegen Personalmangels konnte das Finanzministerium seine Aufgaben bis hin zur Steuerprüfung nicht in vollem Umfang erfüllen.

Neun Prozent der 10.054 für die Steuer- und Zollverwaltung vorgesehenen Planstellen waren zum Prüfungszeitraum (August 2017 bis Juni 2018) nicht besetzt. Und das, obwohl die Finanzämter „übereinstimmend angaben, dass die Personalressourcen für die wachsenden Aufgaben in der internationalen Zusammenarbeit nicht ausreichend seien“, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten 216-seitigen Bericht.

Die Konsequenz: „Die restriktive Personalpolitik des Ministeriums bewirkte Einbußen in der Qualität der Aufgabenerfüllung. Das Ministerium nahm damit über Jahre hinweg in Kauf, dass die Finanzämter aufgrund der angespannten Personalsituation die gesetzlich übertragenen Aufgaben nicht ausreichend wahrnehmen konnten.“

Kritik an Ankündigungspolitik

Weil es etwa bei der Allgemeinveranlagung zwischen 2010 und 2016 eine Kürzung des Personaleinsatzes um ein Viertel gab, mussten „Kürzungen der Kontrollquote“ vorgenommen werden. Bei der Abgabensicherung habe es eine Personalkürzung um zehn Prozent gegeben, worunter teilweise die Arbeit beim internationalen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten litt. Und auch bei den Infocentern fanden bis 2016 „laufend Personalreduktionen“ statt, was sich auf die Leistungen, jedenfalls im Finanzzentrum Wien, „negativ auswirkte“.

In diesem Zusammenhang wird auch die Ankündigungspolitik der Regierungen kritisiert – jene der SPÖ/ÖVP-Koalition (bis Ende 2017) genauso wie jene der ÖVP/FPÖ-Koalition. In deren Arbeitsprogrammen seien dezidiert die „Verbesserung der internationalen Transparenz bei Steuerangelegenheiten“ oder zumindest eine Festlegung auf die Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug festgeschrieben gewesen. „Diese waren jedoch nicht mit aussagekräftigen Indikatoren bzw. quantifizierbaren Messgrößen hinterlegt“, schreiben die Prüfer.

Bei der internationalen Steuerbetrugsbekämpfung beginnen die Probleme schon damit, dass es innerhalb der EU keine einheitliche Steueridentifikationsnummer gibt. Somit ist eine Zuordnung an eine Person oft schwierig und müsse manuell erfolgen. Österreich hat damit freilich Erfahrung. Denn laut RH ändert sich die heimische Steuernummer, sobald ein anderes Finanzamt zuständig ist.

57 Empfehlungen

Der Bericht endet mit 57 Empfehlungen an das Finanzministerium, in denen beim Punkt Personal beispielsweise zu einer ganz nüchternen Rechnung geraten wird. „Festlegung des tolerierten Abgabenausfallsrisikos im Falle eines (. . .) eingeschränkten Personaleinsatzes unter Zugrundelegung von Kosten–Nutzen–Erwägungen.“

Kurz: Ob man mit mehr Personal genügend Steuerhinterzieher erwischt, um die zusätzlichen Kosten zu rechtfertigen. (rie)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.