Hofburg-Wahl: Freispruch für Vorarlberger Wahlhelfer

Die Presse
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Für zwei Bregenzer Wahlhelfer bleiben Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentschaftsstichwahl 2016 ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 bleiben für den stellvertretenden Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Bregenz sowie einen Bregenzer Wahlsachbearbeiter ohne strafrechtliche Konsequenzen. Sie wurden am Montag am Landesgericht Feldkirch von den Vorwürfen der Amtsanmaßung bzw. der falschen Beurkundung im Amt frei gesprochen worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der erstbeschuldigte Wahlsachbearbeiter musste sich wegen des Vergehens der Amtsanmaßung verantworten. Ihm wurde zur Last gelegt, Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz angewiesen zu haben, die Wahlkarten am Montag nach dem Wahlsonntag bereits um 8.00 Uhr aufzuschlitzen - das betraf etwa 1500 der rund 10.000 Wahlkuverts. Das Gesetz sieht ein Öffnen der Wahlkartenkuverts erst ab neun Uhr vor. Anweisungen hätte der Beamte laut Staatsanwaltschaft zudem nur Kraft eines öffentlichen Amtes, und zwar als Mitglied der Bezirkswahlbehörde Bregenz, vornehmen dürfen.

„Keine Fehler zu verantworten“ 

Der stellvertretende Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde wurde seinerseits angeklagt, weil er laut Staatsanwaltschaft fälschlich bestätigte, dass alle in der Niederschrift angeführten Mitglieder der Bezirkswahlbehörde am Tag nach der Wahl beim Öffnen, Auszählen und Auswerten sämtlicher Briefwahlkarten anwesend waren - damit auch jener, die bereits vor neun Uhr geöffnet wurden.

Die beiden Angeklagten beteuerten vor Gericht ihre Unschuld. Sie betonten, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Verteidiger Phillip Längle kritisierte, dass in diesem Fall zwei Menschen für Versäumnisse des Gesetzgebers vor den Kadi gezerrt würden. Das Aufschlitzen der Kuverts sei erlaubt gewesen, im Gesetz gehe es um das Öffnen und Herausnehmen der Stimmkuverts. Oberstaatsanwalt Marcus Schmitt von der Wirtsschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wies seinerseits darauf hin, dass die Handlungen der zwei Angeklagten dazu beigetragen hätten, dass die Bundespräsidentenwahl aufgehoben werden musste.

Richter Martin Mitteregger fand letztlich klare Worte: "Ich bin der glasklaren Überzeugung, dass die beiden Angeklagten keine Fehler zu verantworten haben", stellte er fest. Er finde es bedenklich, dass Mitarbeiter, die sich jahrelang in den Dienst des Staates stellten, wegen derartigen Bagatellen angeklagt werden. Der Gesetzgeber habe Wahlhelfer und Zuständige mit einer unlösbaren Situation allein gelassen. Da Oberstaatsanwalt Schmitt noch keine Erklärung abgab, sind die Urteile nicht rechtskräftig.

(APA)

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