Die Geschäftsverteilung in der oberösterreichischen Landesregierung wird umsortiert. Der neue Landesrat, Wolfgang Klinger, muss einen Zuständigkeitsbereich abgeben, um auch Bürgermeister bleiben zu können.
Damit der oberösterrechische FPÖ-Landesrat Wolfgang Klinger, der mit seinem "Mischkulturen"-Sagers für Wirbel gesorgt hat, auch weiterhin Bürgermeister der Gemeinde Gaspoltshofen bleiben kann, soll Parteikollege und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner von ihm die Gemeindeaufsicht übernehmen. Eine Änderung der Geschäftsverteilung soll am Montag in der Landesregierung beschlossen werden, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP).
"Damit ist für eine saubere Trennung zwischen der Aufsicht über die Gemeinden und des Bürgermeisteramts von Gaspoltshofen, das Landesrat Klinger ja weiter ausüben möchte, gegeben", teilte Stelzer in einer Presseaussendung mit. Durch die Kompetenzverschiebung werde auch "die Grundlage für die Zustimmung der ÖVP/FPÖ-Regierungspartnerschaft zur Vereinbarkeit der Landesrats- und Bürgermeisterfunktion geschaffen", betonten der Landeshauptmann und sein FPÖ-Stellvertreter.
Klinger trotz umstrittenen Sagers fest im Sattel
Nach seiner Klarstellung zur "missverständlichen" Wortwahl "Mischkulturen" in einem Interview vor kapp zwei Wochen sitzt Klinger, der erst im Mai Elmar Podgorschek als Landesrat abgelöst hatte, weiter fest im Sattel. Ungeachtet dessen musste der Landesrat für seine weitere Ausübung des Bürgermeisteramtes bei der Landtagsdirektion einen Genehmigungsantrag stellten. Denn laut Unvereinbarkeitsgesetz verbietet die Ausübung eines hohen politischen Amtes einen Beruf mit Erwerbsabsichten. Derartige Jobs sind jedenfalls zu melden, darüber hat der Unvereinbarkeitsausschuss zu entscheiden - und zwar einstimmig.
Am Donnerstag tagt dieser Ausschuss. Im Vorhinein haben bereits Rot und Grün ihr Nein angekündigt. Stelzer wiederum erklärte, ein Gespräch mit Haimbuchner führen zu wollen. Bei dieser Unterredung einigte man sich auf die Umschichtung der Agenden. Nach der Ablehnung im Ausschuss wandert der Genehmigungsantrag in den Landtag, wo dieser mit einfacher Mehrheit angenommen werden kann. Über diese verfügen ÖVP und FPÖ.
(APA)