Wahlzuckerl 2008 werden zu bitteren Pillen

Zuckerl, Wahlzuckerl, Geld, Euro Foto: Clemens Fabry
Zuckerl, Wahlzuckerl, Geld, Euro Foto: Clemens Fabry(c) (Fabry Clemens)
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Was am 24. September wenige Tage vor der NR-Wahl verteilt wurde, wird jetzt wieder zurückgeholt.

Das am Wochenende beschlossene Budget hat einen interessanten Nebeneffekt: Viele der jetzigen Maßnahmen sind eine Rücknahme bzw. Korrektur der Beschlüsse der historischen Nationalratssitzung am 24. September 2008 vier Tage vor der Nationalratswahl. Damals wurden in einer Marathonsitzung mehre Mrd. Euro ausgegeben: Es wurden u.a. die Hacklerregelung verlängert, die Familienbeihilfe aufgestockt, die Studiengebühren abgeschafft, das Pflegegeld erhöht, die Mehrwertsteuer auf Medikamente gesenkt und den Pensionisten eine außertourliche Erhöhung gewährt.

Kritiker sprachen im Nachhinein von einer Jahrmarktstimmung im Nationalrat, ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf bezeichnete die Verlängerung der Hacklerregelung, bei der die ÖVP mitgemacht hatte, als "Sündenfall". Wie chaotisch es beim Verteilen der Wahlzuckerl zugegangen war, zeigte damals der Umstand, dass die Hacklerregelung doppelt beschlossen wurde, was später im Bundesrat korrigiert werden musste.

Ein Teil der Beschlüsse wurde jetzt mit dem Budget wieder zurückgenommen. So wird die einjährige Wartefrist auf die erste Pensionsanpassung wieder eingeführt. Das vorzeitige Auslaufen der Hacklerregelung kommt zwar nicht wie von der ÖVP gewünscht, es wird aber zumindest etwas nachjustiert. Der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wird teurer. Das bringt im kommenden Jahr ein schmales Einsparungsvolumen von 11,5 Millionen Euro.

Änderungen gibt es auch bei der damals eingeführten 13. Familienbeihilfe. Diese wird künftig nur mehr als Fixbetrag von 100 Euro für 6- bis 15-Jährige ausbezahlt. Die damals abgeschafften Studiengebühren bleiben abgeschafft, SPÖ und ÖVP haben sich aber auf Studieneingangsphasen - also Zugangsbeschränkungen - verständigt.

Eine weitere Kürzung betrifft das Pflegegeld. Dieses wurde damals gestaffelt erhöht, nun wird der Zugang zu Stufe 1 und 2 erschwert. Für die Stufen 1 sind künftig mehr als 60 Stunden pro Monat Pflegebedarf nötig, bisher waren es 50 und für die Stufe 2 sind 85 Stunden statt 75 notwendig.

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