Pilz unter Plagiatsverdacht: Was stammt vom Ko-Autor?

(c) Clemens Fabry
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Juristen halten Ungereimtheiten wegen des Ko-Autors für möglich. Pilz hatte seine Doktorarbeit erst vor Kurzem von Juristen überprüfen lassen, und hält daher die Vorwürfe für Gegenstandslos.

Wien. Jener Mann, der EU-Kommissar Johannes Hahn einen „Doktoratsschwindler“ nennt, steht nun selbst im Verdacht, ein solcher zu sein: Peter Pilz nämlich, langjähriger Nationalratsmandatar der Grünen. In einem Gutachten erhebt der Plagiatsjäger Stefan Weber zwei schwere Vorwürfe gegen ihn.

Erstens: Pilz habe von sich selbst abgeschrieben. Denn seine Dissertation über die „Ökonomische Bedeutung der Einführung neuer Medien in Österreich“, erschienen 1993, sei „wort- und satzspiegelidentisch“ mit der Studie „Ökonomische Bedeutung der neuen Medien in Österreich“, die Pilz 1982 gemeinsam mit dem Informatiker Hannes Werthner im Auftrag des Wissenschaftsministeriums veröffentlicht hat.

Zweitens unterstellt Weber dem Grün-Mandatar eine „unethische Autorenschaft“, weil aus der Dissertation nicht hervorgehe, wie sich Pilz und Ko-Autor Werthner die Arbeit im Rahmen der Studie aufgeteilt hätten.

Im „Selbstplagiat“ sieht Heinz Mayer, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät, kein Vergehen: Nirgendwo im Gesetz stehe geschrieben, dass der Inhalt einer Dissertation eine Erstveröffentlichung sein müsse. Die Anforderung laute nur: Die Arbeit sei ohne fremde Hilfe zu verfassen.

Doch genau an dieser Stelle könnte es problematisch werden: Wenn stimme, was Weber behauptet – dass nämlich Pilz fremde Leistungen in der Doktorarbeit als seine ausweise – könnte das ein Beweisverfahren nach sich ziehen, meint Mayer. Darin müsste geklärt werden, ob jene Teile, die von Pilz stammen, für die Dissertation „ausreichend“ seien. Falls nicht, würde man zu dem Schluss kommen, dass er sich den Doktortitel erschlichen habe – er würde ihm am Ende wohl aberkannt werden. Wobei Mayer betont, dass er die Szenarien nur im Kopf durchspielen könne: Er kenne Pilz' Dissertation nicht.

Vorgangsweise „nicht ganz elegant“

Für den Rechtswissenschaftler Richard Potz stellt sich in dieser Debatte die „Frage der guten wissenschaftlichen Praxis“. Denn generell soll eine Dissertation etwas Neues sein. Dass sich Pilz durch die Wiederverwendung seiner Studie jenseits des Rechts bewege, glaubt Potz nicht. Die Vorgangsweise sei allerdings „nicht ganz elegant“. Im Graubereich befände sich Pilz nur dann, wenn er ursprünglich nicht die Intention gehabt hätte, die Studie auch als Dissertation zu verwenden. „Das Verdächtigste“, meint auch Potz, sei „der Beitrag des anderen.“ Es müsse genau geprüft werden, ob die Gedanken des Ko-Autors ausreichend zitiert worden seien.

Der Verdächtigte selbst versteht inzwischen die Welt nicht mehr: Er habe ein reines Gewissen, sagt Pilz der „Presse“. „Ich habe die Forschungsarbeit ganz offiziell als Dissertation eingereicht“ – das sei damals „vollkommen üblich“ gewesen. „Ich habe einer Wissenschaftlerin meine Forschungsarbeit gezeigt, und sie hat gesagt: Warum reichst du das nicht als Dissertation ein?“

Pilz: Leistungen des Ko-Autors angeführt

Auch den zweiten Vorwurf meint Pilz entkräften zu können: Die Leistungen des Ko-Autors seien auch als solche angeführt – und jene Teile der Arbeit, die Werthner zur Studie beigetragen habe, kämen in der Dissertation erst gar nicht vor (etwa von Werthner erarbeitete Tabellen). In der Vorbemerkung von Pilz' Doktorarbeit, die der „Presse“ vorliegt, heißt es dazu: „... Hannes Werthner war dabei mit der technischen Abwicklung der Fragebogenaktion, deren EDV-gestützter Auswertung (die Formalisierung des Modells und das Rechnen) und der Zeichnung der Tabellen befasst. Alle anderen Teile und Arbeitsschritte stammen vom Autor.“

Er habe die Doktorarbeit erst vor Kurzem von Juristen überprüfen lassen und wisse daher, dass die Quellenangaben und Zitate korrekt seien, sagt Pilz. Hintergrund dieser „Selbstüberprüfung“ war, dass der Grün-Politiker zuletzt ausgerechnet Weber für 5000 Euro aus der Parteikasse damit beauftragte, Johannes Hahns Dissertation aus Philosophie noch einmal auf Plagiat zu prüfen.

Inzwischen ist Pilz allerdings mit Weber über Kreuz: „Ich habe ein Problem damit, wenn aus dem Plagiatsjäger ein Plagiatswilderer wird.“ Was ihm Weber vorwerfe, sei „eine Zumutung“ – mit Folgen: „Ich lasse das gerade überprüfen, aber Herr Weber kann davon ausgehen, dass er seine Behauptungen nicht ungestraft aufgestellt haben wird.“

Hinter Webers Motiv, auch gegen ihn zu ermitteln, ortet Pilz eine „Racheaktion“: Der Plagiatsjäger sei beleidigt gewesen, weil er ihm Teile des Hahn-Gutachtens „zurückgeschmissen“ habe. Denn der Entwurf habe auch „Vorverurteilungen“ Hahns durch Weber enthalten, die „absolut unseriös“ gewesen wären: „Ich habe verlangt, dass diese Passagen gestrichen werden.“ Und das, sagt Pilz, sei wohl der Grund „für das Zerwürfnis“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.06.2011)

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