Strasser gegen Zeitung: Prozess erneut vertagt

STRASSER-MEDIENPROZESS: PRIVATANKLAGE VON EX-EU-PARLAMENTARIER STRASSER
STRASSER-MEDIENPROZESS: PRIVATANKLAGE VON EX-EU-PARLAMENTARIER STRASSER(c) APA/RUBRA (Rubra)
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Strasser klagte die OÖ-Nachrichten wegen Artikeln zu seiner Lobyyingaffäre. Karas sagte aus, zwei englische Journalisten sind nicht erschienen. Ein Video-Sachverständiger brachte keine Erkenntnisse. Seine Ausrüstung sei zu schlecht.

Der Medienprozess, den der ehemalige EU-Parlamentarier und VP-Innenminister Ernst Strasser gegen die "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN) angestrengt hat, ist am Dienstag im Landesgericht Linz auf den 14. Mai vertagt worden. Strasser sieht in zwei Artikeln der OÖN zu seiner Lobyying-Affäre die Delikte der Rufschädigung und Üblen Nachrede erfüllt und hat geklagt. Im Februar hat die Verhandlung begonnen. Die Zeitung will den Wahrheitsbeweis antreten. Zwei englische Journalisten, die ihrer Zeugenladung nicht folgten, sollen im Rechtshilfeweg oder per Video befragt werden. "Ich werde nicht ruhen, bis die Wahrheit ans Licht kommt", sagte Strasser im Anschluss zu Medien.

Vorgebliche Lobbyisten hatten dem Ex-Innenminister 100.000 Euro geboten, wenn er in ihrem Sinne Einfluss auf die EU-Gesetzgebung ausübe. Die "Lobbyisten" stellten sich jedoch als Reporter britischen Zeitung "Sunday Times" heraus. Videos der Gespräche wurden veröffentlicht. Er habe einen Geheimdienst hinter den Journalisten vermutet, so Strasser. Dafür habe er Beweise sammeln wollen.

Erster Zeuge Othmar Karas

Erster Zeuge am Verhandlungstag war Othmar Karas, Vizepräsident des Europaparlaments und VP-Delegationsleiter. Er war Mitglied im Ausschuss des EU-Parlaments, der sich mit der an Strasser herangetragenen Thematik befasste. Strasser habe seinem Büro einen Antrag übermittelt, in dem es um die betreffenden Gesetzesänderungen ging. In einer Video-Einvernahme sagte Karas: "Den E-Mails entsprechend musste ich den Eindruck haben, dass ich prüfen soll, ob der Antrag einzubringen ist". Strasser persönlich habe mit ihm nie darüber gesprochen. In einem Telefonat mit Strasser sei nicht über den Antrag geredet worden. "Ich habe meinem Büro mitgeteilt, dass ich ihn nicht in den Ausschuss einbringe."

Strasser habe ihm nicht mitgeteilt, dass er glaube, eine falsche Firma oder der Geheimdienst stecke dahinter, sagte Karas. Das gehe auch aus den E-Mails nicht hervor. In seinem Büro habe es in der Sache zwischen 4. Februar und 8. März 2011 vier E-Mails und acht Anrufe vom Büro Strassers gegeben. Am 10. März habe er eine E-Mail von der "Sunday Times" bekommen, so Karas. Strassers Anwalt hielt Karas vor, dass eine seiner Mitarbeiterinnen vor dem Korruptions-Staatsanwalt ausgesagt habe, dass Strasser sie nicht aufgefordert hätte, den Antrag unbedingt einzubringen.

Einvernahme Strassers

Strasser gab in seiner Zeugenaussage an, dass ihm unterstellt werde, "dass ich einen Antrag stellen wollte, von jemandem, mit dem ich nie darüber gesprochen habe". Es sei ein völlig üblicher Vorgang, dass man den zuständigen Abgeordneten (in diesem Fall Othmar Karas) mit der Prüfung befasse, wenn man selbst nicht in einem Ausschuss vertreten sei. Er habe seinen Mitarbeitern gesagt, dass er große Sorge habe, dass der Geheimdienst sie genau beobachte. Karas gegenüber habe er das nie erwähnt, denn der Geheimdienst sei sofort weg, wenn etwas nach außen dringe.

Ein weiterer Zeuge sagte aus, er habe im Juli 2010 auf Anfrage Strassers Erkundigungen über die Firma, für die die Journalisten angeblich tätig waren, eingeholt, aber nichts gefunden. Auch ein Bekannter in London hätte nichts erfahren. Der Rechtsbeistand der OÖN beantragte die Beischaffung des E-Mail-Verkehrs. Zudem bemühe er sich um die vollständigen Kopien der Gespräche zwischen Strasser und den beiden Journalisten, so der Jurist.

Englische Journalisten kommen nicht

Die zwei als Zeugen geladenen englischen Journalisten erschienen nicht bei Gericht. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger für Audio- und Videotechnik kam zwar, konnte aber noch kein Gutachten vorlegen, da er weiteres Material brauche. Er sollte prüfen, ob die Videos von den Gesprächen Strassers mit den Journalisten, die auch im Internet veröffentlicht wurden, manipuliert worden sind.

Der OÖN-Anwalt fragte, ob der Sachverständige feststellen könne, dass zu einer Videoaufnahme der Ton von einem anderen Treffen dazugefügt worden sei. Das habe Strasser so behauptet. Der Experte gab an, er habe keine Hinweise auf eine Manipulation gefunden. Doch sein Equipment könne einfach zu schlecht dafür sein. Er habe etwa zehn atypische Aufnahmeformen gefunden. Das bedeute, dass irgendetwas mit dem Audiosignal passiert sei. "Damit kann ich aber nicht feststellen, woher es stammt."

(APA)

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