Verteidigungsminister stärkt Riegel gegen Korruption

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Darabos lässt erstmals sein Verteidigungsministerium durchleuchten. Damit werden die Vorkehrungen, um Unregelmäßigkeiten bei Beschaffungen vorzubeugen, verstärkt.

Wien. Die rot-schwarze Bundesregierung muss sich mit den Bundesländern noch wegen der Neuregelung zur Offenlegung von Parteispenden herumschlagen, um Korruption einzudämmen. Auf Ebene der Ministerien wird jetzt Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) aktiv, um die Vorkehrungen gegen Korruption zu verschärfen. Das nächste Projekt ist inzwischen fix vereinbart. Der „Presse“ liegen die Pläne für die Zusammenarbeit mit der Nichtregierungsorganisation „Transparency International UK“ (Großbritannien) vor. Sie wird das Verteidigungsministerium unter die Lupe nehmen, um festzustellen, wie es um die Kapazitäten in der Korruptionsbekämpfung bestellt ist.

Mit dieser Aktion wird ein Maßnahmenpaket erweitert, das Darabos im Jahr 2010 als Prävention gegen Korruption eingeleitet hat. Hintergrund für all diese Initiativen ist, dass gerade die Beschaffungsvorgänge im Verteidigungsministerium noch unter der schwarz-blauen Regierung massive Korruptionsvorwürfe, vor allem im Zusammenhang mit der Entscheidung für die Eurofighter, provoziert haben. „Ziel muss es sein, mithilfe vorbeugender Maßnahmen der Korruption nachhaltig entgegenzuwirken“, lautet daher das Kommando von Minister Darabos. Die Kooperation mit „Transparency“ kommt nunmehr neu dazu.

Konkret wird ein von „Transparency International UK“ noch zu bestimmender Fachmann, eventuell ein Universitätsmitarbeiter, mit dem Verteidigungsministerium auf Basis von 75 Fragen einen Bericht über den Stand der Vorkehrungen gegen Korruption erstellen. Genauer untersucht werden dabei die allgemeinen politischen Rahmenbedingungen für die Landesverteidigung, militärische Operationen, öffentliche Auftragsvergabe, Finanzen und Personal.

Ergebnisse bis Ende 2012

Die Ergebnisse sollen Ende dieses Jahres als „Integritätsindex für nationale Verteidigung“ veröffentlicht werden. Vom Verteidigungsminister wurden bereits im Jahr 2010 strengere Bestimmungen für Nebenbeschäftigungen im Bundesheer erlassen. Darin ist unter anderem festgelegt, welche Nebenbeschäftigungen für Bedienstete der militärischen Nachrichtendienste nicht zulässig sind. In einem Katalog wird aufgelistet, welche Tätigkeiten in einem besonderen Spannungsverhältnis zur objektiven und sachlichen Wahrnehmung der Dienstpflichten stehen und deswegen nicht ausgeübt werden dürfen.

Regeln für Nebenbeschäftigung

2011 folgte dann eine weitere Verordnung, die regelt, welche Nebenbeschäftigungen allen Heeresbediensteten untersagt sind. Wer „maßgeblichen Einfluss auf die Vergabe von Förderungsmitteln“ und „auf Vergabeverfahren“ hat, darf keine Nebenjobs für Bewerber, Bieter und Unternehmen, die in einer geschäftlichen Beziehung zum Verteidigungsministerium stehen, übernehmen.

Im Vorjahr hat der Verteidigungsminister schließlich auch verbindliche Richtlinien für den Ablauf von Beschaffungsvorgängen erlassen. Dazu zählen etwa das Vier-Augen-Prinzip, Mindestinformation oder Vertraulichkeit.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2012)


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