TTIP: Norbert Hofers Veto auf dünnem Eis

Austrian far right Freedom Party presidential candidate Hofer addresses a news conference in Vienna
Austrian far right Freedom Party presidential candidate Hofer addresses a news conference in Vienna(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
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Wäre Norbert Hofer Bundespräsident, würde er TTIP ablehnen. Aber nach herrschender Juristenmeinung muss der Bundespräsident einen vom Parlament gewünschten Vertrag unterschreiben.

Wien. „Ich werde, was den Inhalt anbelangt, natürlich keine neue Strategie verfolgen. Weil man wurde ja gewählt, weil man gewisse Themen vertritt.“ FPÖ-Kandidat Norbert Hofer betonte bei einer Pressekonferenz am Dienstag, dass er vor der Stichwahl um das Bundespräsidentenamt bei seinem Kurs bleibt. Dieser beinhaltet auch die Ablehnung des Freihandelsabkommens TTIP, das zwischen der EU und den USA verhandelt wird.

Hofer hat angekündigt, als Bundespräsident TTIP selbst dann nicht zu unterschreiben, wenn das Parlament für den Vertrag stimmen sollte. Denn er wolle vermeiden, „dass die Politiker im Parlament die Interessen der Menschen nicht berücksichtigen“. Ohne vorherige Volksabstimmung werde er TTIP nicht unterfertigen, sagt Hofer.

Aber kann sich die Hofburg gegen Beschlüsse des Parlaments stellen? Bei normalen Gesetzen jedenfalls nicht. Aufgabe des Staatsoberhauptes ist es grundsätzlich nur, per Unterschrift zu dokumentieren, dass das Gesetz mit der nötigen Mehrheit beschlossen wurde.

Bundespräsident Heinz Fischer weigerte sich in einem Präzedenzfall im Jahr 2008 zudem, ein Gesetz zu unterschreiben, das offensichtlich verfassungswidrig war. Es enthielt eine rückwirkende Strafbestimmung. Tatsächlich darf das Staatsoberhaupt nach der Mehrheitsmeinung unter Juristen auch bei inhaltlichen Verfassungswidrigkeiten einem Gesetz die Unterschrift verweigern. Aber nur, wenn die Rechtswidrigkeit ganz klar ist.

Herr über die Staatsverträge?

Aber es wird schwer werden, zu argumentieren, dass TTIP offensichtlich verfassungswidrig ist. Doch hier handelt es sich ohnedies um kein normales Gesetz, sondern um ein internationales Abkommen. Und Staatsverträge schließt laut Artikel 65 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) der Bundespräsident. Hat er also hier doch unabhängig von der Meinung des Parlaments die Zügel in der Hand?

„Das ist tatsächlich etwas strittig“, meint Verfassungsjurist Theo Öhlinger im Gespräch mit der „Presse“. Wobei für ihn die Antwort seit Langem klar ist. „Ich habe schon 1973 in meiner Habilitationsschrift ausführlich begründet, dass der Bundespräsident bei Staatsverträgen die gleichen Prüfungsbefugnisse wie bei Gesetzen hat“, sagt Öhlinger. Das heißt aber, der Bundespräsident müsste den TTIP-Vertrag absegnen, wenn ihn das Parlament formell korrekt beschlossen hat. Diese Meinung würden auch die meisten Juristen vertreten, berichtet Öhlinger.

Aber manche Rechtswissenschaftler würden dies anders sehen. Und aus Artikel 65 B-VG ableiten, dass der Bundespräsident bei Staatsverträgen der „dominus negotii“ (der Herr über die Geschäfte) sei, sagt Öhlinger. Folge man dieser Meinung, dürfte Hofer also tatsächlich eigenmächtig die Unterzeichnung von TTIP ablehnen.

Endgültig klären kann diese Frage nur der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Und das geht so: Wenn Hofer die Unterschrift verweigert, könnte die Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat gemeinsam) den Bundespräsidenten beim VfGH anklagen. Der VfGH würde dann beurteilen, ob der Bundespräsident das Recht verletzt hat. Falls ja, wäre es den Richtern sogar erlaubt, darauf zu erkennen, dass das Staatsoberhaupt sein Amt verliert. Dies würde aber bei diesem rechtlich strittigen Thema nicht passieren, glaubt Öhlinger.

Tirols SPÖ-Chef: Hofer „Nazi“

Für Aufregung im Wahlkampf sorgt indes der Tiroler SPÖ-Landesparteichef, Ingo Mayr. Er hatte nach dem Erfolg Hofers im ersten Wahlgang via Facebook erklärt, dass ein Drittel der Österreicher „einen Nazi“ gewählt hat. Am Dienstag entschuldigte sich Mayr bei „allen, die sich durch meine Aussage angegriffen gefühlt haben“. „Die Meldung war unpassend“, so Mayr.

AUF EINEN BLICK

FPÖ-Kandidat Norbert Hofer kündigte an, das Freihandelsabkommen TTIP als Bundespräsident nicht ohne vorherige Volksabstimmung zu unterschreiben. Nach herrschender Juristenmeinung müsste der Bundespräsident aber den Vertrag unterfertigen, wenn das Parlament sich zuvor dafür ausgesprochen hat. Doch es gibt auch die Gegenmeinung, laut der Hofer bei Staatsverträgen freie Hand hätte. Entscheiden könnte den Streitfall nur der Verfassungsgerichtshof.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2016)

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