Dirty Campaigning: Klage möglich, aber in der Praxis schwierig

Die Facebook-Seiten wurden nicht vom selben Autor erstellt. (Symbolbild)
Die Facebook-Seiten wurden nicht vom selben Autor erstellt. (Symbolbild) (c) Bloomberg
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Was man gegen Facebookseiten tun kann, und warum das Recht doch schwer durchsetzbar ist.

Wien. Kann man gegen die Betreiber von Dirty-Campaigning-Webseiten wie „Die Wahrheit über Sebastian Kurz“ rechtlich vorgehen? Theoretisch stehen die Chancen dafür gut, praktisch jedoch schlecht.

Die Betreiber der dubiosen Facebookseiten haben gegen die Verpflichtung, den Medieninhaber offenzulegen, verstoßen. Als Sanktion dafür droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 20.000 Euro. Realistisch wäre eine Buße von etwa 2000 Euro, sofern es sich um bisher unbescholtene Täter handelt, meint Rechtsanwalt und Medienrechtsexperte Michael Rami. Verhängen müsste die Strafe die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion.

Zivilrechtlich könnte man die Betreiber, wenn sie falsche Behauptungen verbreiten, auf Unterlassung und Widerruf klagen. Der Widerruf hat grundsätzlich in dem Medium zu erfolgen, in dem die falsche Behauptung aufgestellt wurde. Da die Facebookseite aber vom Netz genommen wurde, ist das nicht möglich. Stattdessen könnte man auf eine Zeitung mit ähnlichem Verbreitungsgebiet ausweichen, sagt Rami. Schadenersatzforderungen seien schwierig: Denn man müsste beweisen, dass durch die Seite ein finanzieller Schaden entstanden ist.
Strafrechtlich könnten die Tatbestände der Beleidigung (Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen) oder der üblen Nachrede (bis zu ein Jahr Haft oder bis zu 720 Tagessätzen) greifen. Beides sind aber Privatanklagedelikte. Man müsste also selbst und ohne Hilfe vom Staatsanwalt das Verfahren führen.

Um gegen jemanden vorzugehen, muss man aber erst wissen, wer hinter der Seite steckt. Nach „Presse“-Informationen wurden die Facebookseiten unter falschem Namen registriert und anonym bezahlt. Zudem ist nicht höchstgerichtlich geklärt, ob man Facebook vor einem österreichischen Gericht belangen könnte, falls der US-Konzern nicht kooperiert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.10.2017)

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