ÖGP: Kein Honorar an Puller-Agentur für Dönmez-Projekt

PK OeVP 'NEUES VON DER BEWEGUNG LISTE KURZ': DOeNMEZ
PK OeVP 'NEUES VON DER BEWEGUNG LISTE KURZ': DOeNMEZAPA/HERBERT PFARRHOFER
  • Drucken

An Puller sei nur eine Aufwandsentschädigung von 1906,17 Euro bezahlt worden, sagt der Mit-Initiator Österreichische Gesellschaft für Politikanalyse.

Die Gesellschaft für Politikanalyse (ÖGP), die das vom ÖVP-Politiker Efgani Dönmez initiierte Projekt "Stop Extremism" unterstützt hat, wehrt sich gegen Behauptungen, die ÖGP habe an die PR-Agentur von Peter Puller ein Honorar von 180.000 Euro gezahlt. An Puller, der derzeit wegen der Dirty Campaigning-Affäre im Fokus der Öffentlichkeit steht, sei nur eine geringe Aufwandsentschädigung gegangen.

Die Plattform "Stop Extremism" wurde von Dönmez und der Berliner Imamin Seyran Ates ins Leben gerufen, die Österreichische Gesellschaft für Politikanalyse (ÖGP) hat dieses Projekt unterstützt, erklärte am Mittwoch der Anwalt der Gesellschaft gegenüber der APA.

Die Bezahlung eines Honorars an Puller wird in einer von der Anwaltskanzlei Gheneff - Rami - Sommer am Mittwoch verfassten Aussendung definitiv in Abrede gestellt: "Tatsächlich wurden seitens der ÖGP lediglich 1.906,17 Euro aus Fremdaufwänden ersetzt und Herrn Puller für diese 8 Wochen kein Beratungshonorar bezahlt. Das bedeutet, dass der von der SPÖ kolportierte Vorwurf, dass 180.000 Euro an Herrn Puller geflossen seien, unwahr ist."

Unterlassungserklärung an SPÖ

An die SPÖ wurde von der Anwaltskanzlei eine (der APA vorliegende) Unterlassungserklärung geschickt. Darin soll sich die SPÖ dazu verpflichten, Behauptungen zu unterlassen, dass Puller von der Initiative "Stop Extremism" hohe Geldbeträge (etwa die genannten 180.000 Euro) erhalten habe. In dem Anwalts-Schreiben an die SPÖ wird auf einen Artikel auf der SPÖ-Homepage verwiesen, in dem es unter Verweis auf Medienberichte heißt, Puller habe von der Initiative "Stop Extremism" jene 180.000 Euro erhalten. Diese Behauptung sei falsch und finde sich so auch nicht in dem Medienbericht, denn der Betrag sei "nie geflossen", heißt es in dem Schreiben. Abgesehen von der Aufwandsentschädigung habe es weder davor noch danach "irgendeine finanzielle Transaktion mit Herrn Puller" gegeben.

Acht-Wochen-Vertrag

Die Existenz eines Beratungsvertrag zwischen Puller und der ÖGP wird in der Aussendung eingeräumt. Der Vertrag sei im Juli 2017 geschlossen und im September 2017 (nach rund acht Wochen) wieder beendet worden. Davor und danach habe es "keinerlei Zusammenarbeit mit Herrn Puller" gegeben.

Die im Vertrag genannte Honorarsumme von 180.000 Euro wäre ein Gesamthonorar gewesen, dass für Leistungen Pullers sowie für "den Aufbau eines Teams zur Unterstützung des Projektes 'Europäische Bürgerinitiative gegen Extremismus' über ein gesamtes Jahr vorgesehen gewesen" wäre, so die Anwaltskanzlei. Auch betonte die ÖGP über ihre Rechtsvertretung, dass es der Gesellschaft "zu keinem Zeitpunkt bekannt" gewesen sei, dass Puller "möglicherweise ebenso für eine verdeckte Kampagne für Herrn (Tal, Anm.) Silberstein arbeitete, ansonsten hätte man eine Mandatierung keinesfalls in Erwägung gezogen".

Die ÖGP kündigte über ihre Anwälte an, "sämtliche Versuche ein Naheverhältnis zwischen Herrn Puller, der ÖVP und der ÖGP zu konstruieren" anwaltlich zu verfolgen. Diese seien "unwahr und kreditschädigend".

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.