Im Auftrag Ihres Präsidenten: Die Mission Regierung

Am Freitag dürfte Sebastian Kurz den Regierungsauftrag von Bundespräsident Alexander Van der Bellen bekommen.
Am Freitag dürfte Sebastian Kurz den Regierungsauftrag von Bundespräsident Alexander Van der Bellen bekommen.(c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Wann ist die Koalition fix, wann tagt das Parlament, und gibt es eine Wahlanfechtung?

Wien. Wie nach einer Nationalratswahl üblich, bot die Bundesregierung am Dienstag dem Bundespräsidenten den Rücktritt an. Und wie üblich beauftragte der Bundespräsident die Regierung, ihre Geschäfte weiter zu führen, bis eine neue steht. Doch bis dahin könnte es noch ein längerer Weg sein. Das Drehbuch zur neuen Regierung:


Die Ausgangslage. Ab Donnerstag sollte endgültig klar sein, wer mit wie vielen Mandaten in den Nationalrat einzieht. Denn auch die letzten verbliebenen Wahlkarten (diesfalls jene, die in fremden Wahlkreisen abgegeben wurden) werden ausgezählt.

Der Auftrag. Am Freitag dürfte Bundespräsident Alexander Van der Bellen den Wahlsieger Sebastian Kurz (ÖVP) mit der Regierungsbildung beauftragen.
Die Mission. Kurz wird in Gesprächen ausloten, ob Schwarz-Blau, Schwarz-Rot, oder gar eine Minderheitsregierung der beste Weg ist. 60 Tage dauerte es in der Zweiten Republik im Schnitt, bis eine Regierungsbildung erfolgreich war. Seit den 1990er-Jahren dauerte es aber länger, zuletzt (2013) immerhin 78 Tage.

Der Gegenspieler. Man braucht aber gar keinen offiziellen Auftrag, um über eine Regierung zu verhandeln. SPÖ-Chef Christian Kern kann jederzeit mit FPÖ–Obmann Heinz-Christian Strache Parallelgespräche über eine mögliche rot-blaue Regierung führen.


Das Schreckgespenst. Nach den Erfahrungen des Vorjahrs geistert auch diesmal das Schreckgespenst einer Wahlanfechtung durchs Land. Am 31. Oktober kommt die Bundeswahlbehörde zu ihrer Sitzung. Sobald sie das amtliche Endergebnis verlautbart, laufen auch die Fristen zur Wahlanfechtung. Für diese hat man bei der Nationalratswahl vier Wochen Zeit, also um drei Wochen länger als bei der Bundespräsidentenwahl.

Die Entwarnung. Doch ist ein Szenario wie im Vorjahr kaum zu erwarten. Erstens ist bis jetzt kein valider Anfechtungsgrund aufgetaucht. Und bei Unregelmäßigkeiten in einem Wahlkreis müsste die Wahl bloß in ebendiesem und nicht im gesamten Bundesgebiet wiederholt werden. Bei der Bundespräsidentenwahl gab es keine Wahlkreise, der Urnengang musste bundesweit wiederholt werden.

Die Konstituierung. Der Nationalrat muss sich innerhalb von 30 Tagen nach der Wahl konstituieren. Als Termin dafür wurde der 9. November auserkoren. Ab diesem Termin kann das Parlament in den neuen Mehrheiten Gesetze beschließen.

Die Regierungsbildung. Keinerlei Frist gibt es hingegen für eine Regierungsbildung. Ist diese aber gelungen und der Bundespräsident zufrieden, ernennt er den neuen Kanzler – und auf dessen Vorschlag hin die neuen Minister.

Die Bewährungsprobe. Die neue Regierung muss sich in den Tagen danach dem Nationalrat vorstellen. Dieser könnte einzelne Mitglieder oder die gesamte Regierung per Misstrauensantrag wieder absetzen. So wie das Parlament es auch in allen kommenden Nationalratssitzungen können wird. Geht aber wie erwartet alles gut, kann die Regierung an die Arbeit gehen.

Nationalratswahl 2017

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2017)

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