Darf Österreich „abtrünnige“ Ärzte bestrafen?

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Die ÖVP will, dass Medizinabsolventen eine Zeit lang im Inland arbeiten. Sonst sollen sie einen Teil der Studienkosten zurückzahlen. Aber ist das rechtlich möglich? Das hängt von der Interpretation eines Südtiroler Falls ab.

Wien. Es ist ein Dilemma: Einerseits haben EU-Bürger das Recht, überall in der Union zu studieren. Andererseits führt dies dazu, dass Österreich sich sorgt, nicht mehr genug Ärzte zu haben. Denn die heimischen Unis sind insbesondere bei deutschen Numerus-clausus-Flüchtlingen begehrt. Diese gehen mit dem Doktortitel in der Tasche aber gerne wieder nach Hause. Kann man also abtrünnige Mediziner sanktionieren, wie es die ÖVP nun in ihrem Wahlprogramm vorschlägt?

Sie will, dass Mediziner einen Teil der Studienkosten zurückzahlen müssen, wenn sie nicht eine gewisse Zeit in Österreich als Arzt arbeiten. Diese Verpflichtung könnte aber mit dem Europarecht kollidieren, weil Bürgern damit Steine in ihrem Recht auf Freizügigkeit in den Weg gelegt werden. Andererseits könnte eine vor knapp zwei Jahren ergangene Gerichtsentscheidung den Weg für Sanktionen frei machen. Dabei war es in dem Fall umgekehrt: Es ging um eine Ärztin, die lieber in Österreich bleiben wollte und dafür bestraft wurde.

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