So überleben Sie den Ferialjob

Sechs Tipps, um als Praktikant den Sommer sicher und ohne Unfälle zu überstehen.

Das erste eigene Geld verdienen und Praxisluft schnuppern: Viele Jugendliche nutzen den Sommer für Ferialjobs. Weil dabei immer wieder Arbeitsunfälle passieren, gibt die AUVA Wien Sicherheitstipps für Praktikanten.

1. Hören Sie sich um
Schon bei der Auswahl gilt: Vorsicht. Nutzen Sie Ihre persönlichen Netzwerke, um Einblicke in Unternehmen zu bekommen. Fragen Sie Freunde und Verwandte wie in ihren Firmen gearbeitet wird und ob viele Unfälle passieren. Wählen Sie Ihren Ferienarbeitgeber mit Bedacht aus.

2. Den Mutterinstinkt nutzen
Eltern kennen ihre Kinder am besten. Ihre Mutter kann Ihre Fähigkeiten oft sehr gut einschätzen. Wenn Sie Bedenken äußert, ignorieren Sie sie nicht. Überlegen Sie noch einmal, ob Sie für die Stelle geeignet sind und sprechen Sie darüber mit Ihren Eltern.

3. Die Rahmenbedingungen checken
Wie sieht die rechtliche Lage aus? Unter welchen Bereich fällt Ihr Ferialjob? Informieren Sie sich vorab. Grundsätzlich sind das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und das Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) für Sie relevant. Diese Gesetze können Sie kostenlos von der Website des Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) herunterladen.

4. Beraten lassen
Wie Sie Unfälle vermeiden, erfahren Sie auch beim Unfallverhütungsdienst der AUVA. Unter sichereswissen@auva.at oder 05/ 93 93 31701 können Sie sich kostenlos beraten lassen.

5. Kein blinder Gehorsam
Auch als Ferialpraktikant dürfen Sie Ihre Arbeit hinterfragen. Wenn Ihnen eine Tätigkeit zu gefährlich ist, sagen Sie es. Ein guter Chef versteht, wenn man sich bestimmte Tätigkeiten nicht zutraut. Schließlich haben Sie noch keine Erfahrung.

6. Hände weg von:
Jugendliche Ferialarbeitnehmer sind besonders geschützt. Mit folgenden Geräten dürfen sie nicht arbeiten:

  • gefährliche Arbeitsstoffe
  • Sägemaschinen mit Handbeschickung, Handentnahme oder Handvorschub
  • Bandschleifmaschinen
  • handgeführtem Winkelschleifer mit einer Nennleistung von mehr als 1200 Watt

Auch bestimmte "Arbeitsorte" sind verboten:

  • Gerüste
  • Stehleitern über drei Meter Höhe
  • Anlegeleitern über fünf Meter Höhe
  • Verkaufsstellen vor Geschäften im Freien
  • Dächer ohne technische Absturzsicherung (etwa zum Reinigen oder Warten)

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