Sommerjob: Jauseholen für den Chef?

Im August und September heißt es noch für viele Schüler und Studenten Berufsluft schnuppern. Um dabei nicht ausgenutzt zu werden, sollten einige Dinge beachtet werden.

"In Wahrheit sind 90 Prozent aller als Ferialpraktika betitelter Sommerjobs Ferialjobs“, sagt Stephan Nitzl, Anwalt und Arbeitsrechtsexperte bei DLA-Piper. Tatsächlich ist es wichtig zu definieren, um welche Art von Ferienjob es sich handelt. Schließlich entstehen daraus unterschiedliche Rechte und Pflichten.

Es gibt drei Varianten. Erstens: Ein Praktikum ist immer im Sinn eines Pflichtpraktikums zu verstehen – das heißt: Nur wenn im Lehrplan vorgesehen, können Schüler und Studenten per definitionem ein „Praktikum“ zu Ausbildungszwecken absolvieren. Zweitens: Von einem Volontär spricht man, wenn der Ferialmitarbeiter einen Einblick ins Unternehmen gewinnen und vereinzelt Tätigkeiten übernehmen darf. Und drittens: Nur der „Ferialjob“ gilt als echtes befristetes Dienstverhältnis bei dem arbeitsrechtliche Bestimmungen ihre Anwendung finden.

Wie ist das mit dem lieben Geld? Darf der Jobber mehr verlangen?

Praktikanten erhalten kein Entgelt, sondern ein „Taschengeld“, dessen Höhe der Arbeitgeber festlegt. Im Gegensatz zum Volontär, der gar nichts verdient, hat der Ferialjobber Anspruch auf das kollektivvertragliche Mindestgehalt samt anteiligem Urlaubsgeld. Einzige Ausnahme: Gastgewerbe und Tourismus. Hier werden Praktikanten als Dienstnehmer mit arbeitsrechtlichen Ansprüchen behandelt.

Sind Praktikanten und Ferialjobber arbeitslosenversichert?

Ferialjobber sind voll sozialversichert, und es müssen daher Sozialversicherungsbeiträge, also Arbeitslosen-, Pensions-, Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge geleistet werden. Praktikanten und Volontäre hingegen sind ausschließlich unfallversichert, es sei denn, es gibt andere kollektivvertragliche Regelungen.

Haben Ferialjobber ein Recht auf Zeitausgleich?

In der Regel gilt: Zeitausgleich muss vereinbart werden. Sonst hat der Dienstnehmer auf jeden Fall Entgeltanspruch auf geleistete Überstunden. Zeitausgleich ist bei Ferialjobbern allerdings unüblich. Schließlich soll der Jobber dem Unternehmen in der regulären Arbeitszeit zur Verfügung stehen.

Der Praktikant muss Brötchen holen – muss er wirklich?

Praktikanten und Volontäre haben keine Arbeitspflicht und dürfen ausschließlich die zu Ausbildungszwecken vereinbarten Tätigkeiten übernehmen. Alles, was darüber hinausgeht, würde sie zu Dienstnehmern und somit Ferialjobbern machen. Wenn Jauseeinkaufen keinerlei Ausbildungszweck erfüllt, (was anzunehmen ist) und der Praktikant dennoch ausgesendet wird, würde das für ein echtes Dienstverhältnis sprechen. Zu den Tätigkeiten eines Ferialjobbers kann das sehr wohl zählen, wenn es für die Vorbereitung eines Meetings nötig ist. Ferialjobber unterliegen wie erwähnt arbeitsrechtlichen Vorschriften: Sie sind weisungspflichtig und müssen vereinbarte Tätigkeiten erfüllen.

Ein Kaffee zwischendurch? Wie sieht es mit den Pausen aus?

Volontäre und Praktikanten brauchen kein Einverständnis des Arbeitgebers, um auf einen Kaffee gehen zu dürfen. Sie unterliegen wie zuvor erwähnt weder Arbeits- noch Weisungspflicht. Ferialjobber hingegen haben als echte Dienstnehmer nach sechs Stunden Arbeitszeit zwingend das Recht auf eine halbstündige Pause. Falls ihnen dieses Recht nicht eingeräumt wird, kann das teuer für den Arbeitgeber werden. Das ahndet das Arbeitsinspektorat.

Tipps für Ferialarbeiter

Vertragscheck.

Der Dienstgeber ist verpflichtet, einen Dienstzettel auszuhändigen. Aus dem müssen der Arbeitgeber, die zu leistenden Arbeitsstunden und Infos zum Kollektivvertrag ersichtlich werden.

Dokumentation.

Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden. Darüber hinaus ist zu empfehlen, auch zusätzliche Tätigkeiten, die nicht praktikumsgemäß erscheinen oder nicht gewährte Rechte, wie das Pausenrecht, zumindest in einem Gedankenprotokoll schriftlich festzuhalten.

Unterstützung holen.

Praktikanten sollten sich an die Ausbildungsstätte wenden, falls die Ausbildung im Praktikumsbetrieb nicht zielführend ist. Falls Tätigkeiten angeordnet werden, die über den Ausbildungszweck hinausgehen, hilft die Arbeiterkammer. Im besten Fall kann so zum Beispiel die Differenz zum kollektivvertraglichen Mindestgehalt geltend gemacht werden.

Fristen beachten.

Keine Pausen? Das Praktikum war eigentlich ein Ferialjob? Ansprüche können verfallen. Deshalb sollten Vorkommnisse rechtzeitig, im Handelsgewerbe etwa bis spätestens sechs Monate nach Ende des Dienstverhältnisses, unterschriftlich, am besten per eingeschriebenem Brief, gemeldet werden.

Zur Person

Rechtsanwalt Stephan Nitzl ist Partner bei DLA Piper. Er vertritt Klienten beim Abschluss von Anstellungsverträgen, in Kündigungsfällen sowie bei der Aushandlung von Abkommen mit Betriebsräten, einschließlich Vereinbarungen über Sozialpläne und in allen Bereichen des österreichischen Kollektivarbeitsrechts und Sozialrechts.

(Print-Ausgabe, 29.07.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Studieren

Uni-Aufnahmeprüfungen ante portas

Medizin ist erledigt, viele andere Aufnahmeprüfungen stehen in den kommenden Tagen an.
Studenten, Universität
Studentenleben

Pokern um den Seminarplatz: Der Anmeldewahnsinn tobt

Kurz vor Semesterbeginn müssen Studierende entscheiden, für welche Seminare sie sich anmelden.
Online-Kurse

Zum Nachahmen empfohlen

Die TU Graz bereitet Anfänger online auf ihr Studium vor: Kostenlose, freiwillige Auffrischungskurse sollen in Mathematik, Informatik und Mechanik Sicherheit geben.
Ausbildungswahl

„Sich für nichts zu schade sein“

Studiert, was euch glücklich macht, sagen die Eltern. Sie meinen es gut. Aber sie sollten die Folgen von Ausbildungen bedenken, die ihre Kinder später nicht ernähren.
WU Changemaker

Volksschüler schnuppern Entrepreneurship-Luft

Beim Abschluss-Event des WU Changemaker-Programms sammelten sich aufgeregte Kinder, motivierte Studierende und viele Besucher.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.