Porträt

Im Geschäft der Mandanten zu Hause

(c) Luiza Puiu
  • Drucken

Gernot Fritz ist „zweisprachig“ unterwegs: Der Rechtsanwalt hat als einer von wenigen nicht nur Jus, sondern auch Informatik studiert. Dieses Asset macht ihn zum perfekten Übersetzer.

Juristen, heißt es oft, müssten gute Übersetzer sein. Von der Alltagssprache ins Juristische, das kann mitunter knifflig sein. Mindestens so knifflig ist es, eine technische Fachsprache ins Juristische zu übersetzen. Besonders wenn es um IT-Themen geht, ist das für Gernot Fritz kein Problem. Denn er ist nicht nur promovierter Jurist und Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Wien. Sondern er ist auch Diplomingenieur in Informatik.

Mandanten, sagt der 33-Jährige, wollten nicht nur Rechtsberatung, „sie wollen auch, dass man als Rechtsanwalt ihr Geschäft versteht“. Und das tut er. In der Praxis verkürze das nicht nur jede Besprechung. „Erklären Sie mir das Problem so, wie Sie es einem Kollegen erklären würden“, lautet sein Standardsatz. Zudem verhindere seine „Zweisprachigkeit“ tendenziell, dass aneinander vorbeigeredet werde.

Dass Fritz an der TU Wien und am Wiener Juridicum studierte, war seinem großen Interesse an beiden Richtungen geschuldet. Und dass er sich nicht für eine allein entscheiden wollte.

Ein Standbein nicht genug

Mittlerweile ist er nicht mehr der einzige Jurist und IT-Experte in seiner Praxisgruppe Global Transactions/TMT (Telecommunications, Media and Technology): Einer seiner Kollegen sei ein guter Programmierer, ein anderer verfüge als HTL-Absolvent ebenfalls über großes technisches Wissen. Zwei Standbeine zu haben sei ein wunderbares Asset, sagt Fritz. Das müsse kein technisches Studium sein, das Interesse allein zähle schon.

Insgesamt sieht er die Anforderungen steigen: ein guter Jurist sein und im Idealfall „Sektorerfahrung“ aus einer (technischen) Branche mitbringen. Jedenfalls Technikaffinität. Man müsse nicht unbedingt programmieren können, aber es sei günstig zu verstehen, welche logischen Prozesse hinter den Programmcodes stünden. Bloße Anwenderfähigkeiten reichten kaum mehr.

Das alles, weil Legal Tech mittlerweile fixer Bestandteil des Kanzleialltags sei. Auf Künstliche Intelligenz (KI) greife sein Haus seit zwei Jahren zurück, sagt Fritz. Neben der Prozess- und Workflowoptimierung würden Dokumente und Verträge teilweise automatisiert erstellt. Zehn bis 15 Fragen müsse ein Jurist beantworten, dann generiere das System einen maßgeschneiderten Vertrag. Dieser sei zwar noch nicht unterschriftsreif, aber so weit gediehen, dass ihn ein Jurist mit wenig Aufwand perfektionieren könne.

Zehn Stunden statt 25 Tage

Mit Kira, wie die KI-Software heißt, sei es auch möglich, Schriftsätze auszulesen. „Arbeit, für die man keine Juristen braucht. Diese können sich ganz auf ihre juristischen Aufgaben und die Qualitätskontrolle konzentrieren", sagt Fritz. Für jene 12.000 Seiten, die kürzlich bei einer Due-Diligence-Prüfung durchzuackern waren, hätte ein Juristenteam 25 Tage gebraucht. Kira war nach gut einem Tag fertig. „Legal Tech wird die Juristen nicht ersetzen können“, sagt Fritz. Weder Juristen noch KI könnten fehlerfrei arbeiten – die Maschine aber mache, wenn schon, immer die gleichen Fehler. Man müsse sie nur richtig trainieren. Eine durchaus aufwendige Aufgabe, die sich aber bei Transaktionen, bei denen Tausende Verträge zu prüfen seien, lohne.

Niemand „fully compliant“

Weniger eine Frage des Trainings, eher eine der guten Vorbereitung sei die Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai in Kraft tritt. Unternehmen mit B2C-Fokus seien in der Regel besser vorbereitet als im B2B-Bereich, sagt Fritz. Aber zum Stichtag werde wohl kein Unternehmen „fully compliant“ sein. Alle Anforderungen zu 100 Prozent zu erfüllen koste schlichtweg zu viel Geld.

Was die DSGVO aber bringen könne, sei ein bewussterer Umgang mit (persönlichen) Daten. Er kenne das aus seinem privaten Nutzungsverhalten. Er selbst nutze digitale Angebote intensiv, könne seinen juristischen Blick aber nicht ganz ablegen. Auch hier sehe er sich oft in der Übersetzerrolle. Denn nicht selten fragten ihn Freunde, wie das denn nun sei mit dem Datenschutz.

ZUR PERSON

Gernot Fritz (33) ist nicht nur promovierter Jurist, sondern auch Diplomingenieur der Informatik. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt eingetragen und seit 2017 Principal Associate bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Wien tätig. Als Mitglied der Praxisgruppe Global Transaction/Telecommunications, Media and Technology ist er auch Experte für Datenschutzrecht, IT-(Strategie-)Fragen und darüber hinaus Spezialist für den Einsatz von Legal Tech.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.05.2018)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.