Ph.D.: Der Abschied vom Doktor fällt immer noch schwer

Titelkampf. Mancher heimische Ph.D.-Absolvent wäre lieber Doktor und fürchtet in Österreich Wettbewerbsnachteile.

Dass die Österreicher zu akademischen Titeln eine ganz besondere Beziehung haben, zeigt sich auch im Zuge der Umstellung des „Doktors“ auf den international üblichen „Doctor of Philosophy“, kurz Ph.D.. Letztere, ursprünglich aus dem angloamerikanischen Raum stammende Bezeichnung fand im Zuge des Bologna-Prozesses den Weg an heimische Unis – wenn auch noch nicht in den allgemeinen Sprachgebrauch.

Laut Universitätsgesetz 2002 kann ein Doktoratsstudium auch als Ph.D.-Doktoratsstudium bezeichnet und durch die Universität eingerichtet werden. In der Eintragungsrichtlinie 2007 wurde festgehalten, dass das parallele Führen eines Ph.D- oder Dr.-Titels möglich ist, eine in vielen Ländern gängige Praxis. Mittlerweile gilt diese in Österreich nicht mehr, und Ph.D-Absolventen dürfen sich nur noch mündlich Doktor nennen, aber nicht schriftlich, etwa auf Visitenkarte, Website oder E-Mail-Briefkopf, das wäre strafbar.

In Österreich haben die meisten Unis das Doktoratsstudium zwar an Bologna angepasst, vergeben aber nicht den Ph.D, sondern den Dr.-Titel. Die Universität Innsbruck (LFU) vergibt in zahlreichen Fakultäten, darunter Psychologie, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, ausschließlich Ph.D-Abschlüsse. „Der Titel Ph.D signalisiert einen Doktoratsabschluss mit starkem wissenschaftlichem Hintergrund, im Gegensatz zu allfälligen Professional Doctorates, und wird auch als Voraussetzung für eine wissenschaftliche Karriere gesehen“, sagt Tilmann Märk, Rektor der LFU Innsbruck.

Relevant wird die Thematik für Ph.D-Absolventen, die in der Wirtschaft tätig sein und den Dr. führen möchten, weil der Doktortitel gesellschaftlich deutlich anerkannter ist. Wie schlecht der Ph.D.-Titel verankert ist, beweisen Kleinigkeiten – etwa zahlreiche Onlineformulare, bei denen die Titelbezeichnung Ph.D. im Gegensatz zum Dr. nicht einmal zur Auswahl steht. Vor allem Selbstständige, die in einem Wettbewerb stehen und mit dem akademischen Grad werben, erleben einen Wettbewerbsnachteil, etwa Psychologen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater.

Offensive der Studienvertreter

Ein Grund, weswegen manche in der Praxis tätigen Ph.D-Absolventen der Uni Innsbruck in die Offensive gehen. Unter anderem trägt auch die Studienvertretung der Ph.D-Studenten an der Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft das Anliegen an die Bundesvertretung der ÖH heran. Cornelia Strecker, eine der Studienvertreterinnen, meint: „Die aktuelle Gesetzeslage stimmt nicht mit der Realität überein, und es entsteht ausgerechnet für jene Gruppe, die sich eigentlich für den fortschrittlicheren Bildungsweg entschieden hat, ein Nachteil.“

Eine bundesweite Gleichbehandlung könnte eine Rückkehr zur Eintragungsrichtlinie 2007 oder Zusatzdokumente, wie Diploma Supplements, die das parallele Führen der Titel ermöglichen, bringen. „Zumindest, solang in Österreich nicht alle Unis einen gleichen Grad für gleiche Inhalte vergeben“, sagt Strecker. „Denn ohne einheitliche Linie beim postgradualen Bildungskurs blockiert man die Etablierung des Ph.D-Titels in der Gesellschaft.“

Für Uniko kein Handlungsbedarf

Vonseiten der Österreichischen Hochschulkonferenz Uniko und des Wissenschaftsministeriums zeigt man für die vorgetragenen Anliegen wenig Verständnis und pocht auf den Fakt, dass die beiden Grade laut Gesetz gleichwertig sind. Eine Wahlmöglichkeit bei der Führung der Titel wird es daher auch in Zukunft nicht geben.

Aus Sicht der Uniko besteht kein Änderungsbedarf der gesetzlichen Regelung. Die Befürchtung eines Wettbewerbsnachteils sei unbegründet. „Gerade im Zuge der Internationalisierung und des internationalen wissenschaftlichen Austausches ist die Einrichtung von Ph.D-Doktoratsstudien für die Universitäten und deren Absolventen von Bedeutung. Es können damit allfällige Wettbewerbsnachteile gegenüber angloamerikanischen Hochschulsystemen ausgeglichen werden“, sagt Elmar Pichl, Sektionschef des BMWFW.

„Eine Änderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen im Universitätsgesetz 2002 im Sinne noch weiter gehender Einzelbestimmungen oder einer individuellen Erlaubnis ist weder im Sinne einer gesunden Praktikabilität noch im Sinne des Deregulierungsgedankens.“

Dass der LFU Innsbruck potenzielle Doktoranden wegen der Ph.D/Dr.-Problematik ausbleiben, glaubt man nicht. „Unsere Doktoratsanfängerzahlen sind steigend. Normalerweise wählen Studierende nicht aufgrund der verliehenen Titel, sondern wegen der Inhalte und der Qualität des Studiums einen Studienort aus“, so Märk. „In Zukunft wird nicht so sehr die Titelbezeichnung entscheidend sein, sondern eher die Fragen, wo sie erworben wurde und wodurch sich das Studium auszeichnet.“

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