Der Ingenieur hat's noch immer schwör

Der Titel wurde vor 100 Jahren eingeführt. Heute ist er zwar dem Bachelor gleichgestellt, paradoxerweise aber nicht zum Masterstudium berechtigt.

Im Vergleich zu seinem großen Bruder, dem akademischen Titel Diplom-Ingenieur, hat es der "einfache" Ingenieur nach wie vor schwer. Erst kürzlich ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das den Ingenieur vor allem international besserstellen soll.

Eingeführt wurde der Titel vor genau 100 Jahren, am 14. März 1917. Der Erste Weltkrieg galt als „Krieg der Ingenieure“, Technik als kriegsentscheidend. Schon damals bezeichnete der Titel keinen akademischen Grad. Berechtigt zur Führung waren Absolventen der sogenannten 2. Staatsprüfung an den Hochschulen, die von einer gemischten Kommission aus Professoren und staatlichen Prüfern abgenommen wurde, aber auch Absolventen von Baufachschulen und bestimmter höherer Gewerbeschulen - diese aber nur nach achtjähriger Praxis in leitender oder selbstständiger fachtechnischer Stellung.

1938 wurde durch den "Anschluss" Hochschulabsolventen der (dann tatsächlich akademische) Grad "Diplom-Ingenieur" verliehen, den Absolventen der technischen Fachschulen blieb nach der Reifeprüfung der Titel "Ingenieur". Nach dem Krieg behielt man die Trennung bei.

Seit damals hat sich wenig geändert: Die HTL-Ingenieure bemängeln immer wieder, dass ihre Qualifikation mit Hochschulabschlüssen in anderen Ländern vergleichbar sei. In Österreich gelten sie aber nach wie nicht als Akademiker. Derzeit können den Ingenieur-Titel alle HTL-Absolventen beantragen, die eine nachfolgende mindestens dreijährige entsprechende Praxis nachweisen können. Auch über den Umweg einer Meister- oder Werkmeisterprüfung, verbunden mit dem Nachweis vergleichbarer technischer Qualifikation, von höherer Allgemeinbildung (z.B, Berufsreifeprüfung, AHS-Matura) und einer sechsjährigen Praxis steht der Weg zum Ingenieur offen.

Ingenieur gleicht Bachelor, aber...

Am 1. Mai 2017 trat ein neues Ingenieurgesetz in Kraft. Dieses lässt zwar den Weg zum Ingenieur im Großen und Ganzen unverändert, ordnet den Abschluss im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) aber auf Stufe sechs ein - und damit auf der gleichen Ebene wie den Bachelor. Statt einer "Standesbezeichnung" ist er nun eine "Qualifikationsbezeichnung".

Ziel ist die Aufwertung des Titels, womit aber gleichzeitig eine paradoxe Situation geschaffen wird: Einerseits wird der Ingenieur-Titel dem Bachelor für den EQR gleichgestellt, andererseits berechtigt er nicht zum Beginn eines Master-Studiums. Mehr noch: In jenen Bachelor-Studien, die Aufnahmeprüfungen verlangen, darf der Ingenieur ohne Bestehen dieser Prüfung nicht einmal studieren.

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