Steuertipps zum Jahresende (4/5)

15 Tipps, wie sich heuer noch Steuern sparen lassen. Heute: Für Arbeitnehmer

12. Fristablauf für freiwillige Arbeitnehmerveranlagungen

Freiwillige Arbeitnehmerveranlagungen können innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Steuerjahres beim Finanzamt eingereicht werden. Daher können nur noch bis Jahresende Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2012 gestellt werden.

13. Werbungskosten

Bei Werbungskosten gilt das Abflussprinzip. Sollen Werbungskosten wie beispielsweise Fortbildungskosten, Fachliteratur, Mitgliedsbeiträge etc. noch im alten Jahr steuerwirksam sein, müssen sie noch bis 31. Dezember 2017 bezahlt werden.

Die Steuertipps stammen von Mag. Christina Pichler, Steuerberaterin der SOT Süd-Ost Treuhand Libertas Intercount Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

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