Ausschreibung ist fixiert, Bewerbungsfrist läuft.
Auch dieses Jahr organisiert der Internationale Fachkräfteaustausch (IFA) im Rahmen des EU-Programms Erasmus Auslandspraktika für Lehrlinge. Betriebe, die den Richtlinien entsprechen, können eine Förderung in Anspruch nehmen: Sie erhalten die Bruttolehrlingsentschädigung laut Kollektivvertrag für jenen Zeitraum ersetzt, für den sie ihren Lehrling für ein berufsbezogenes Praktikum im Ausland freistellen. Der Förderantrag muss spätestens drei Monaten nach Praktikumsende an die Wirtschaftskammer gestellt werden. Die Bewerbungsfrist endet am 4. Mai. (dos)
ifa.or.at/auslandspraktika-fuer-lehrlinge-im-herbst-2018/
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.03.2018)