Gedanken zu den nahenden Weihnachtsaktivitäten.
Kanzleien tun sich leicht mit Corporate Social Responsibility (CSR). Anders als produzierende Unternehmen müssen sie sich keine Gedanken machen, was sie denn Gutes tun könnten. Sie beraten einfach pro bono, bleiben also innerhalb ihres Kerngeschäfts, verlangen aber kein Honorar dafür. Wer sich durch die Großkanzleien des Landes googelt, findet überall Listen der Who-is-Who gemeinnütziger Organisationen, die sie unentgeltlich beraten. Das ist der einfachste Weg.
Schon persönlicher ist es, medial nicht verwertbare Einzelmandanten zu beraten, die juristische Hilfe brauchen, aber nicht bezahlen können. Da geht es dann um Schicksale, um Flüchtlinge, Menschen mit Handicap, vom Leben Gebeutelte. Diese Variante lässt tiefer blicken: Welche Causen gehen Frau und Herrn Anwalt wirklich zu Herzen?
Die dritte Variante ist, neben (Arbeits-)Zeit zu schenken auch Strapazen auf sich zu nehmen. So wie jene Associate, die eine Woche hundert Jus-Studenten in Lusaka, der Hauptstadt Sambias, juristisches Schreiben, Recherchieren und Analysieren beibrachte. Der Aufwand war beachtlich. Ihr persönlicher Gewinn auch.