19 Tipps, wie Sie heuer noch Steuern sparen können. Heute: Was ist neu ab 1.1.2019? (3/9)
7. Begleitende Kontrolle ab 1.1.2019
Ab 1. Jänner 2019 können große Unternehmen (ab 40 Mio EUR Umsatz) eine begleitende Kontrolle bei dem Finanzamt beantragen. Die Kontrolle ersetzt die übliche nachträgliche Betriebsprüfung und soll den Unternehmen durch den laufenden Austausch mit der Finanzbehörde mehr Planungs- und Rechtssicherheit bieten. Voraussetzung ist unter anderem die Einrichtung eines Steuerkontrollsystems, das von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu bestätigen ist. Weiters darf das Unternehmen in den letzten 5 Jahren vor der Antragstellung nicht finanzstrafrechtlich verurteilt worden sein. Wenn der Antrag alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, kommt es zu einer Betriebsprüfung der letzten (noch nicht geprüften) 5 Jahre aller Unternehmen im Kontrollverbund, anschließend beginnt die begleitende Kontrolle. Dabei kommt es mindestens 4x pro Jahr zu Besprechungen mit der Finanzverwaltung. Von der Maßnahme sind nur jene Steuern umfasst, die bisher von der Großbetriebsprüfung geprüft wurden. GPLA-Prüfungen, sowie Prüfungen, die in die Zuständigkeit der Zollämter oder des Finanzamts für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel fallen, sind nicht umfasst.
8. Verbindlicher Auskunftsbescheid
Der verbindliche Auskunftsbescheid („Advanced Ruling“) bietet die Möglichkeit, bei einem komplizierten noch nicht verwirklichten Sachverhalt eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen. Bisher wurden verbindliche Auskunftsbescheide nur in Zusammenhang mit Verrechnungspreisen, Gruppenbesteuerung und Umgründungen erlassen. Ab 2019 können verbindliche Auskünfte auch in den Bereichen Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuerrecht und Missbrauchsfragen beantragt werden. Abhängig von der Umsatzgröße des Antragstellers ist für den Bescheid ein Kostenbeitrag von EUR 1.500 bis zu EUR 20.000 zu bezahlen.
Die 19 Steuertipps stammen von Mag. Christina Pichler, Steuerberaterin und Kira Chaikovskaia, BSc. ACCA, Berufsanwärterin, von der SOT Süd-Ost Treuhand Libertas Intercount Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Gesellschaft m.b.H.