Steuertipps zum Jahresende (6/9)

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19 Tipps, wie Sie heuer noch Steuern sparen können. Heute: Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (6/9)

14. Gewinnfreibetrag

Natürliche Personen können bei Ermittlung ihrer betrieblichen Einkünfte auch heuer wieder einen Gewinnfreibetrag geltend machen. Bis zu Einkünften von EUR 30.000,- steht – auch ohne Antrag – ein Gewinnfreibetrag von 13 Prozent (d.h. maximal EUR 3.900,-) zu.

Wenn der Gewinn im Jahr 2018 (voraussichtlich) mehr als EUR 30.000,- beträgt, kann durch Investitionen in gewisse körperliche Wirtschaftsgüter oder gewisse Wertpapiere noch vor Jahresende über den Grundfreibetrag hinaus ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag nach folgender Staffel in der Steuererklärung 2018 beantragt werden:

13 Prozent von den ersten EUR 175.000,- Gewinn

7 Prozent von den nächsten EUR 175.000,- Gewinn und

4,5 Prozent von den nächsten EUR 230.000,- Gewinn.

Maximal können EUR 45.350 geltend gemacht werden.

Was sind die Voraussetzungen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag? Zum einen muss der rechnerisch mögliche Gewinnfreibetrag laut obiger Staffel durch Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren gedeckt sein. Für gebrauchte Wirtschaftsgüter, Software, PKW’s (außer Taxi, Fahrschule), geringwertige Wirtschaftsgüter, oder Wirtschaftsgüter, die innerhalb des Konzerns erworben werden, oder für die eine Forschungsprämie geltend gemacht wird, kann kein Gewinnfreibetrag gewinnmindernd geltend gemacht werden.

Wenn keine betriebswirtschaftlich sinnvollen Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter getätigt werden können, kann alternativ in Wohnbauanleihen oder auch wieder in sonstige Wertpapiere, die die Voraussetzungen der Deckungswertpapiere für Pensionsrück­stellungen erfüllen, investiert werden.

Die Investitionen müssen dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebs (oder einer inländischen Betriebstätte) für mindestens 4 Jahre ab der Anschaffung gewidmet werden. Scheidet ein Wirtschaftsgut vor Ablauf der 4 Jahre aus dem Betrieb aus, ist eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen, andernfalls ist der Betrag nachzuversteuern.

Bei Pauschalierung steht nur der Grundfreibetrag von maximal EUR 3.900,- zu, ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag ist nicht möglich.

Achtung, bei Personengesellschaften bezieht sich der maximale Gewinnfreibetrag laut obiger Staffel auf die Mitunternehmerschaft, er teilt sich also anteilig auf die Mitunternehmer auf.

Die 19 Steuertipps stammen von Mag. Christina Pichler, Steuerberaterin und Kira Chaikovskaia, BSc. ACCA, Berufsanwärterin, von der SOT Süd-Ost Treuhand Libertas Intercount Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Gesellschaft m.b.H.

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