Steuertipps zum Jahresende (7/9)

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In dieser Serie erwarten Sie Schritt für Schritt 19 Tipps, wie Sie heuer noch Steuern sparen können. Heute: Für Arbeitnehmer.

15. Fristablauf für freiwillige Arbeitnehmerveranlagungen

Freiwillige Arbeitnehmerveranlagungen können innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des Steuerjahres beim Finanzamt eingereicht werden. Daher können nur noch bis Jahresende Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2013 gestellt werden.

16. Werbungskosten

Bei Werbungskosten gilt das Abflussprinzip. Sollen Werbungskosten wie beispielsweise Fortbildungskosten, Fachliteratur, Mitgliedsbeiträge etc. noch im alten Jahr steuerwirksam sein, müssen sie noch bis 31.12.2018 bezahlt werden.

Die 19 Steuertipps stammen von Mag. Christina Pichler, Steuerberaterin und Kira Chaikovskaia, BSc. ACCA, Berufsanwärterin, von der SOT Süd-Ost Treuhand Libertas Intercount Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung Gesellschaft m.b.H.

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