Die ideale Rechtsform finden

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Serie "Ich gründe!". Teil zwei von zwölf: In vier Schritten durch den Bürokratiedschungel.

Ausgehend von der Größe des Unternehmens, muss eine entsprechende Rechtsform gewählt werden. Die Kunst besteht darin die jeweiligen Vor- und Nachteile der gewählten Rechtsform abzuwägen. In Österreich sind das Einzelunternehmen und die GmbH die am häufigsten gewählten.

Einzelunternehmen

Einzelunternehmer sind tatsächlich Einzelkämpfer: Sie bringen alleine das Kapital auf und tragen auch alleine das gesamte Risiko. Achtung: Für Geschäftsschulden haftet der Unternehmer mit seinem Privatvermögen. Die Eintragung ins Firmenbuch ist erst ab einem Jahresumsatz von einer Million Euro innerhalb eines Geschäftsjahres notwendig. Meist wird nach dem Studium, wenn man nicht viel Geld hat, ein Einzelunternehmen gegründet. Ein Einzelunternehmen entsteht ab der Tätigkeitsausführung.

Personengesellschaft

Darunter zählen die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Bei der Gründung einer Personengesellschaft müssen mindestens zwei Personen den Vertrag unterzeichnen. Ein Notar ist hier nicht notwendig. Dafür gilt es, so genau wie möglich alles festzuhalten:

  • Wer ist die Geschäftsführung und die Vertretung?
  • Wie sieht die Gewinn- und Verlustbeteiligung aus?
  • Wer trifft wichtige Entscheidungen?
  • Was passiert bei dem Tod eines Gesellschafter? Uvm.

Kapitalgesellschaft

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haftet die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Oft wird diese Form gewählt, wenn es zu einem Zusammenschluss von Partnern kommt. Sofern es also um eine Teamgründung geht, wird eine GmbH gewählt. Hier ist ein notariell begläubigter Vertrag eine Voraussetzung. Erst wenn der Vertrag unterzeichnet wurde, darf die Gesellschaft tätig werden. Danach muss jedoch das Unternehmen erst im Firmenbuch, unter Vorlage eines Firmenbuchauszuges, eingetragen werden. Dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer namhaft gemacht werden. Neben diesem bürokratischem Aufwand muss bei einer GmbH ein Stammkapital von 35.000 Euro vorliegen. Die Hälfte muss davon in bar eingezahlt werden.

Daneben gibt es auch Gründungsprivilegierungen, welche bis 2014 unter der Bezeichnung „GmbH light“ bekannt waren. Das heißt, wenn eine GmbH im Vertrag festgelegt wird, können gesellschaftsrechtliche Gründungsprivilegierungen in Anspruch genommen werden. Diese Privilegierungen sind zeitlich auf zehn Jahre begrenzt. Man kann sie aber vorzeitig beenden. Die Summe muss hier mindestens 10.000 Euro betragen. Hier muss die Hälfte wieder in bar eingezahlt werden.

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Körperschaft des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die AG besteht aus Aktionären, einem Vorstand und mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern. Diese Form ist typisch bei Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf.

Europäische Aktiengesellschaft
Die Societas Europaea (SE) ist ein Gesellschaftstyp im europäischen Wirtschaftsraum. Es gibt verschiedene Gründungsformen der SE. Die Verschmelzung-SE, Holding-SE, Tochter-SE und Umwandlungs-SE. Das Mindestkapital einer österreichischen SE beträgt 120.000 Euro. Das Besondere ist hier, dass sie ihren Sitz am Betriebsort oder am Ort der Geschäftsleitung bzw. Verwaltung hat.

Fazit: Bei der Wahl der Rechtsform ist es wichtig, genügend Geld auf der Seite zu haben. Der Firmenbucheintrag und der Notar machen einen großen Teil der Kosten zu Beginn aus.

Quellen:
Help GV
BMDW
KMU Forschung
RPCK

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