Serie "Ich gründe!". Teil drei von zwölf: Von der Prüfung des Firmenwortlaut bis zum Eintrag ins Firmenbuch.
Der Firmenwortlaut spielt eine Rolle, wenn es um den Wiedererkennungswert des Unternehmens geht. Es ist der Name, mit dem ein Unternehmen auftreten möchte. Zudem darf er nicht irreführend sein. Der auf Gründungen spezialisierte Rechtsanwalt Keyvan Rastegar (Rastegar Panchal) empfiehlt zuerst im Firmenbuch nachzusehen, ob der Name nicht schon vergeben ist. Auf der europäischen Markenregister-Seite patentamt.at kann man unter dem Punkt see.ip auch nachsehen, welche Firmennamen es bereits gibt. „Je komischer und fiktiver der Name ist, desto besser kommt er an“, sagt Rastegar.
Firmenwortlaut prüfen
Der Name des Unternehmens muss im Vorhinein beim Firmenbuchgericht geprüft werden, ob der Name nicht schon vergeben ist. Voraussetzung für die Prüfung ist, dass der Gesellschaftsvertrag bereits vorliegt. Handelt es sich um eine GmbH, muss der Gesellschaftsvertrag notariell begläubigt worden sein. Bei einer Personengesellschaft kann der Vertrag formlos, schriftlich oder mündlich sein.
Markenschutz
Schützen Sie Ihre Idee oder Produkt. Beim Patentamt kann man Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster schützen lassen. Start-ups können ihre Ideen bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bis zu einem Jahr schützen lassen. Ratsam ist es auch eine Domain mit dem Markennamen beim Internetprovider zu beantragen.
Eintrag ins Firmenbuch
Beim Firmenbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, das von den zuständigen Firmenbuchgerichten geführt wird. Hier sind alle Personengsellschaften, sowie Kapitalgesellschaft eingetragen. Dies jedoch erst ab einem Umsatz von mehr als 700.000 Euro in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren oder ab einem Jahresumsatz von mehr als 1.000.000 Euro. Einzelunternehmen können sich freiwillig eintragen lassen. Im Firmenbuch sind allgemeine Informationen zum Unternehmen zu finden, wie die Firmenbuchnnumer, der Firmenwortlaut und die Rechtsform. Jedes Unternehmen trägt die Verantwortung, das Firmenbuch auf aktuellem Stand zu halten. Passiert das nicht, kommt es zu einer Zwangsstrafe.
Im Durchschnitt dauert die Unternehmensgründung 16 Werktage, also mehr als drei Kalenderwochen. Wer in der Weihnachtszeit oder generell vor Ferienbeginn gründen möchte, muss mehr Zeit einplanen.