Steuerliches im Unternehmerdasein

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Serie "Ich gründe!". Teil sechs von zwölf: Wenn die Meldung beim Finanzamt ansteht.

Beim Gründungsprozess kommt man an der Mitarbeiteranmeldung bei der Sozialversicherung oder der Meldung beim Finanzamt nicht vorbei.

Innerhalb eines Monats muss die Unternehmenstätigkeit beim Finanzamt bekannt gegeben werden. Das zuständige Finanzamt muss dafür die Rechtsform kennen, um eine Zuteilung der Steuernummer zu geben. Sobald das Amt Bescheid weiß, werden einige Fragebögen ausgesendet. Diese Fragen beziehen sich auf das Unternehmen und die Gründer. Je nach Angaben, entscheidet das Finanzamt, wie hoch die steuerlichen Abgaben des Unternehmens sind. Bei den Betriebseröffnungsbögen wird eine Schätzung über die Einkünfte der ersten Jahre gefordert. Demnach führt eine hohe Einschätzung zu einer hohen Vorauszahlung.

Abhängig von der Rechtsform fallen unterschiedliche Steuern an. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind einkommens- und umsatzsteuerpflichtig. Quartalsmäßig sind hier die Steuern zu bezahlen. Bei einer GmbH fällt keine Einkommenssteuer an. Dafür gibt es aber die Körperschaftssteuer, die Gewinnausschüttung, sowie die Kapitalertragssteuer. Abhängig vom Umsatz und der Rechtsform eines Unternehmens besteht eine Aufzeichnungspflicht. Dazu zählen die Pauschalierung, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder die doppelte Buchhaltung.

Steuerkalender zur besseren Übersicht

Abgabenart Höhe Fälligkeit der Vorauszahlung Abzuführen an
Umsatzsteuer 0%, 10%, 13% oder 20% des Nettobetrages 15. des übernächsten Monats Finanzamt
Einkommenssteuer 0-55% vom Einkommen 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. Finanzamt
Körperschaftssteuer 25% vom Gewinn 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. Finanzamt
Lohnsteuer 0-55% vom Lohn/Gehalt abzgl. SV und Freibeträge 15. des Folgemonats Finanzamt
Kommunalsteuer 3% von der Bruttolohnsumme 15. des Folgemonats Gemeinde/Stadtkasse
Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds + Zuschlag zum DB 3,9% + 0,36 bis 0,44% von der Bruttolohnsumme (DZ abhängig vom Bundesland 15. des Folgemonats Finanzamt

Alternativ kann man Kosten und Zeit sparen, indem man die Behördenwege umgeht und alle Amtswege auf dem Unternehmensserviceportal (USP) erledigt. Die Steuermeldungen können über Finanz Online erfolgen.

Quellen:
Gründerservice
KMU Forschung
USP GV
RPCK
WKO

Tabelle

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