Ab dem ersten Jänner wird die Wirtschaftskammerumlage gesenkt.
Die Wirtschaftskammern Österreichs senken für die Unternehmen per 1. Jänner 2019 ihre Kammerumlagen. Insgesamt sollen die Firmen so um 100 Millionen Euro entlastet werden. Durch die Änderungen bei den beiden Kammerumlagen und auch bei den Grundumlagen zahlen die Betriebe laut Angaben der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) um zehn Prozent weniger Umlagen an die Kammern.
Die Kammerumlage eins, die von der Vorsteuersumme abhängig ist, wird generell für alle Mitglieder gesenkt und zudem degressiv gestaffelt. Weiters werden die Investitionen von Mitgliedsbetrieben im Hinblick auf die Kammerumlage eins beitragsfrei gestellt.
Bei der Kammerumlage zwei wird der Hebesatz um zwei Punkte gesenkt. So ergibt sich bei dieser Umlage eine Reduktion von rund fünf Prozent.
Auch bei den Grundumlagen, die zwar im Rahmen der Finanzautonomie von den Mitgliedern der jeweiligen Branche selbst festgesetzt werden und ausschließlich den Fachorganisationen zufließen, bringt die WKG-Novelle per 1. Jänner Änderungen. So werden Mehrfach-Grundumlagen innerhalb einer Fachgruppe beseitigt. Künftig ist auch bei Vorliegen mehrerer (Gewerbe-)Berechtigungen innerhalb einer Fachgruppe die Grundumlage nur einmalig zu bezahlen. Zudem werden Neugründer im Jahr nach der Gründung zur Gänze von der Grundumlage befreit.
(APA)