Dramadreieck in der Topetage

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Was Aufsichtsrat, Vorstand und Top-Führungsebene voneinander erwarten.

Mehr Digitalisierung, das ist klar. Das Dreigestirn Aufsichtsrat (AR), Vorstand und Top-Führungsebene hat aber auch andere Wünsche aneinander. Diese passen nicht unbedingt zusammen. So urteilt die Studie „Erfolgreich sein im Dreiklang“ von Kienbaum Wien, die 60 heimische Größen zu ihrem Zusammenspiel interviewte.

Wünsche. Der Vorstand erwartet vom AR mehr BWL- und Rechtskenntnisse, weiters in Bilanzierung, Rechnungswesen und Corporate Governance. Der AR wiederum wünscht sich vom Vorstand mehr Wissen in Compliance, Risikomanagement und Aufsichtsrecht. Detail: Die Mehrheit spricht sich bei AR-Besetzungen für Kandidaten aus digital führenden Ländern und Digital Natives aus – in der Praxis hat das kein einziger.

Aufwand. Ein AR-Vorsitzender muss mit 36 bis 54 Tagen im Jahr rechnen, sein Stellvertreter mit 15 bis 33 Tagen, ein ordentliches Mitglied mit zwölf bis 24 Tagen. Einig ist man sich, dass der AR effizienter arbeiten muss. Vorstände denken dabei an virtuelle Datenräume, bessere Qualifizierung und bessere Vorbereitung der Sitzungen.

Führungskräfte. Das Zusammenspiel zwischen Board und operativen Top-Führungskräften wird überwiegend als gut bis sehr gut eingestuft. Grund: Trotz klarer Vorgaben können Letztere eigenständig und autonom arbeiten.

Frauen im Board. Man fände keine Kandidatinnen, heißt es. Tatsächlich wird das Gleichstellungsgesetz (GFMA-A) mehrheitlich abgelehnt. Man begnügt sich mit 16 Prozent Frauenanteil im AR und sieben Prozent im Vorstand.

Digitalkompetenz. Aneinander vorbei: Der AR legt Wert auf das Einhalten der IT-Compliance und moderne Organisationsformen. Vorstände aber suchen Expertise bei digitalen Geschäftsmodellen und beim Hinterfragen technologischer Innovationen.

Kompensation. Einhellig: In Großunternehmen wird zu viel gezahlt, im Mittelstand angemessen. Vorstand und AR scheint ein Verhältnis von 2,3:1 bis 3,9:1 zwischen Vorstandsvorsitzendem und direkt unterstellter Führungsebene angemessen, bei privater Eigentümerstruktur von 1,5:1 bis 3,8:1. Mittel der Wahl sind mehrjährige variable Vergütungen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2019)

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