Uni-Zugang: Jus beschränkt und auch wieder nicht

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Nur die Uni Wien und die Uni Graz setzen auf zahlenmäßige Beschränkung.

Ab dem kommenden Studienjahr 2019/20 dürfen die Universitäten den Zugang zum Jus-Studium beschränken. Zumindest im ersten Jahr sind die Schranken ziemlich durchlässig: Nur die Unis Wien und Graz setzen auf eine zahlenmäßige Höchstgrenze an Studienplätzen. In Salzburg und Innsbruck verzichtet man auf Aufnahmetests, in Linz gibt es ein ganz neues zweispuriges Verfahren.

An den Unis Wien und Graz muss man sich zwischen 1. März und 15. Mai zunächst registrieren lassen, um ein Jus-Studium im Studienjahr 2019 (Winter- und Sommersemester) beginnen zu können. Die Uni Wien bietet dabei 1.980 Plätze an, die Uni Graz 600. Für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren sind jeweils 50 Euro zu bezahlen. Außerdem ist ein Online-Self-Assessment zu absolvieren, das allerdings nicht bewertet wird und auch nicht in die Rangreihe für die Vergabe der Plätze einfließt.

Daran schließt sich eine Aufnahmeprüfung - an der Uni Wien am 4. Juli, an der Uni Graz am 23. Juli. Da die Prüfung nicht am selben Tag stattfindet, ist eine Bewerbung auch an beiden Unis möglich. An beiden Unis gilt: Die Plätze gehen jeweils an die besten 1.980 (Wien) bzw. 600 (Graz) Testteilnehmer. Weder für die Teilnahme am Self-Assessment noch an der Aufnahmeprüfung ist die Matura Voraussetzung - diese muss erst bei der Inskription vorliegen.

An der Uni Linz gibt es ein zweispuriges Verfahren: Auf der "Fast Lane" ins Jus-Studium gelangt, wer zwischen 1. Mai und 31. August erfolgreich ein Online-Self-Assessment zu Neigung und Motivation für rechtswissenschaftliche Studien absolviert. Eine Höchstgrenze an Plätzen ist dabei nicht vorgesehen, ein Studienbeginn ist dann im Winter- oder Sommersemester möglich. Vorteil dieser Spur: Die erfolgreichen Teilnehmer haben länger Zeit für die Studien-Eingangs-Orientierungs-Phase (StEOP).

Grundsätzlich kann das Jus-Studium aber auch auf der "Normal Lane" begonnen werden: Allerdings müssen dann im ersten Semester sämtliche vorgeschriebenen StEOP Fächer positiv absolviert werden. Ansonsten werden die Studenten automatisch exmatrikuliert und können sich erst im darauffolgenden Studienjahr wieder für das Studium bewerben. Das gleiche zweispurige System gilt in Linz auch für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.

Ohne Zugangshürden kommen zumindest im Studienjahr 2019/20 die Unis Innsbruck und Salzburg aus.

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