Ghosting: Geisterstunde beim Bewerbungsgespräch

Ghosting kann einem schon auf den Geist gehen.
Ghosting kann einem schon auf den Geist gehen.Pixabay
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Beim Bewerbungsgespräch nicht aufzutauchen geht ebenso auf den Geist wie wenn sich Unternehmen plötzlich nicht mehr beim Job-Bewerber melden.

Bewerber erscheinen nicht zum Vorstellungsgespräch oder zum ersten Arbeitstag und sind nicht mehr erreichbar. Oder umgekehrt: Job-Kandidaten erhalten vom bevorzugten Unternehmen zu lange keine Antwort. 60 Prozent der Arbeitnehmer haben sich laut einer Befragung von Personaldienstleister Robert Half deshalb schon einmal für das zweitbeste Jobangebot entschieden.

Ghosting heißt das Phänomen, dass sich eine der beiden Seiten - potenzieller Arbeitgeber oder Job-Kandidat - nicht mehr meldet.

Ghosting ist inakzeptabel für beide Seiten

„In der Vergangenheit haben eher die Kandidaten über die Funkstille nach der Bewerbung geklagt. Die Unternehmen argumentierten zumeist, es fehle an Ressourcen, um allen Bewerbern eine Antwort schicken zu können“, erklärt Christian Umbs, Managing Director bei Robert Half in Wien. „Mittlerweile hat sich das Blatt gewendet – immer häufiger beanstanden Unternehmen das Abtauchen von Bewerbern. Wechselseitig gilt aber: Ghosting ist ein No-Go.“

Mehrere Entwicklungen liegen dem unerfreulichen Trend zugrunde. Einerseits haben qualifizierte Bewerber meistens die Wahl zwischen mehreren attraktiven Jobangeboten. Andererseits verändert sich mit dem technologischen und gesellschaftlichen Wandel auch das Verhalten bei der Jobsuche.

Das ist mittlerweile gelernt: Wie bei Online-Shopping, wo Ware kommentarlos zurückgeschickt werden kann, werden Bewerbungsgespräche oder Jobs manchmal sausen gelassen. „Ghosting ist unhöflich und respektlos", sagt Umbs. „Beide Parteien sollten offen und ehrlich miteinander kommunizieren. Das schließt unangenehme Absagen ein.“

So frustriert man Job-Kandidaten

Warten Bewerber erfolglos auf eine Rückmeldung, ist der Frust groß. 79 Prozent der Befragten geben an, dass solch ein Verhalten ein schlechtes Licht auf das Unternehmen wirft. Was Bewerbert in so einem Fall tun können, fasst Umbs zusammen:

  1. Bewerbungsunterlagen checken: In einer von zehn Bewerbungen sind die Kontaktdaten falsch. Das erschwert die Kontaktaufnahme. Unterlagen also vor dem Abschicken von einem Freund oder Familienangehörigen anschauen lassen.
  2. Spamordner ansehen: Vielleicht ist die Einladung zum Vorstellungsgespräch beim Wunscharbeitgeber im Spam- oder Junk-Ordner gelandet. Mobilbox regelmäßig checken und Posteingang kontrollieren.
  3. Sieben bis zehn Tage in Geduld üben: Personaler benötigen etwas Zeit, um die eingegangenen Bewerbungen zu prüfen. Gibt es nach 14 Tagen immer noch kein Feedback, sollte man höflich in der Personalabteilung nachfragen. Hier gilt: Vorbereitet sein. Der Anruf kann schnell zu einem Vorabinterview werden.

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