Gendersprache im Fokus: Lehrer*in, Lehrer_in oder Lehr_er_in

Geschlechtsfreies Einkaufen ist möglich - aber wie kann und will man geschlechtsfrei schreiben?
Geschlechtsfreies Einkaufen ist möglich - aber wie kann und will man geschlechtsfrei schreiben?(c) imago/Levine-Roberts (Richard B. Levine)
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Wie soll künftig geschrieben werden? Der Rat für deutsche Rechtschreibung will heute Empfehlungen zum geschlechtergerechten Schreiben geben.

Wie kann im Schriftdeutsch neben dem männlichen und dem weiblichen auch das dritte Geschlecht sichtbar gemacht werden? Diese Frage beschäftigt den Rat für deutsche Rechtschreibung. Am Freitag werden die Rechtschreibexperten bei einer Tagung in Passau voraussichtlich Empfehlungen zum "geschlechtergerechten" Schreiben geben.

Was könnte den staatlichen Stellen empfohlen werden? Möglich sind Varianten wie die mit dem Sternchen (Asterisk) im Wort wie bei "Lehrer*in" oder mit dem Tiefstrich (Gendergap) wie bei "Lehrer_in" oder "Lehr_er_in". Bei seiner Sitzung im Juni in Wien war der Rat übereingekommen, dass geschlechtergerechte Sprache verständlich, lesbar, vorlesbar, grammatisch korrekt sowie eindeutig und rechtssicher sein soll. Eine klare Tendenz, wie durch Orthografie die Schreibung geschlechtergerecht gestaltet werden könne, hatten die Experten noch nicht ausmachen können.

"Studierende" statt "Studenten und Studentinnen"

Man dürfe nicht darüber hinwegsehen, dass sich die deutsche Sprache historisch entwickelt habe und weiter entwickeln werde, sagt Josef Lange, Vorsitzender des Rates für deutsche Rechtschreibung mit Sitz in Mannheim. Eine Variante, die verstärkt praktiziert werde, sei die Verwendung geschlechtsneutraler Begriffe wie "Studierende" statt "Studenten und Studentinnen" oder "Lehrperson" statt "Lehrer". Es sei auch zu unterscheiden, um welche Art Text es sich jeweils handle, sagt Lange. Bei einem Gesetzes- oder Verwaltungstext gebe es andere Maßstäbe als bei einem journalistischen oder literarischen Text.

Henning Lobin, neuer Direktor des Instituts für Deutsche Sprache und jetzt auch Ratsmitglied, erklärt, dass bestimmte Gruppen von Menschen auch in sprachlicher Hinsicht deutlicher erkennbar werden wollen. Sprache werde als ein wichtiger Bestandteil des Ausdrucks gesellschaftlicher Prozesse und Strukturen gesehen. "Insofern hat die Frage nach der geschlechtergerechten Personenbezeichnung eine Art Symbolcharakter erhalten, die etwas überhöht diskutiert wird", räumt Lobin ein.

"Binarität des Geschlechtes besteht rechtlich nicht mehr"

Die Debatte sei jedoch nicht nur eine Marotte einer Gruppe, sondern etwa durch verfassungsgerichtliche Urteile für öffentliche Einrichtungen hochrelevant geworden. Auch wenn es in Deutschland (mit Übergangsfrist) in dieselbe Richtung geht, ist Österreich das erste Land in Europa, in dem es das amtliche dritte Geschlecht nicht nach einer politischen, sondern nach einer Gerichtsentscheidung gibt.

"Die Binarität des Geschlechtes besteht rechtlich nicht mehr." Im Alltag zeige sich das beispielsweise in Stellenausschreibungen, wenn etwa nach einem "Elektriker (m, w, d)" gesucht werde. Lobin betont, dass es dem Rat nicht darum gehe, den Sprachgebrauch regulieren zu wollen, sondern den staatlichen Stellen der beteiligten Länder lediglich Empfehlungen zu Rechtschreibung und Zeichensetzung zu geben.

Ein scharfer Kritiker von Schreibweisen mit Sternchen oder Tiefstrich ist der Sprachwissenschafter Peter Eisenberg. Seiner Ansicht nach ist der Asterisk ein sprachfremdes Element. Er fürchtet, dessen Einführung in der Behördensprache sei nur ein erster Schritt. "Jetzt wird er toleriert, in zwei bis drei Jahren akzeptiert und dann heißt es: 'Warum kommt er nicht auch in Schulbücher?'" Er spricht von einer bedrohlichen Entwicklung, die von geschlossenen Zirkeln gewaltig vorangetrieben werde.

Kritik an explizit geschlechtergerechtem Schreiben

Die Schreibweise "Lehrer*in" sei genau genommen auch nicht gerecht, fügt Eisenberg an. Nicht nur, weil die männliche vor der weiblichen Form stehe, sondern weil sich sämtliche andere Geschlechtsidentitäten "hinter dem Sternchen verstecken" müssten.

"Ich habe immer für die Gleichberechtigung der Frau gearbeitet", sagt Eisenberg. Eingriffe in die deutsche Sprache seien dafür jedoch nicht notwendig. "Das Deutsche kann alles, was man von ihm verlangt." Er verweist darauf, dass der Begriff "Richter" im Sinne des generischen Maskulinums für die Berufsgattung stehe und nicht für die männliche Form. Als Beispielsatz sagt er: "In Berlin sind 60 Prozent der Richter Frauen" - und eben nicht "60 Prozent der Richterinnen".

Für Eisenberg ist jedenfalls klar: Niemand dürfe zu Gendersprache gezwungen werden. "Das wäre das Ende des freien Sprachgebrauchs."

(APA/dpa/red.)

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