#MeToo: Wiener Cellist darf wieder spielen

Der vom Dienst freigestellte Cellist darf wieder in der Staatsoper spielen.
Der vom Dienst freigestellte Cellist darf wieder in der Staatsoper spielen.APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Staatsoper sieht „keinen konkreten arbeitsrechtlich oder strafrechtlich relevanten Vorwurf“.

Im April hatte die Staatsoper einen Musiker nach Vorwürfen wegen sexueller Belästigung vom Dienst freigestellt, nun hat sie die Entscheidung wieder aufgehoben: „Die Gespräche haben keinen konkreten arbeitsrechtlich oder strafrechtlich relevanten Vorwurf an den Musiker ergeben. Somit besteht derzeit keinerlei Anlass für eine weitere Dienstfreistellung“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsoper von Mittwoch. „Der Musiker wird ab 17. September 2018 seine Tätigkeit im Orchester der Wiener Staatsoper wieder aufnehmen.“ Der Vorstand der Wiener Philharmoniker – zu deren Mitgliedern der Cellist gehört – teile den Schritt.

Der Entscheidung der Staatsoper im April war die Entlassung des Cellisten als Professor der Universität für Musik und darstellende Kunst (MDW) vorausgegangen. Er habe „seine Stellung als Universitätsprofessor gröblich missbraucht“, hieß es damals in einem offiziellen Statement der Universität.

„Dutzende Gespräche geführt“

Die Kündigung ist nach wie vor wirksam – doch im Haus am Ring wird der Cellist nun wieder spielen. Staatsoper und Wiener Philharmoniker hätten nach Bekanntwerden der Vorwürfe „umgehend damit begonnen, die Faktenlage ausführlich zu prüfen“, heißt es in der Mitteilung der Staatsoper. „In den folgenden Wochen und Monaten“ seien „Dutzende Gespräche in unterschiedlichen Konstellationen – unter Beiziehung rechtlicher und psychologischer Beratung – mit MusikerInnen (auch SubstitutInnen) beider Institutionen geführt“ worden. Staatsoperndirektor Dominique Meyer hatte sich seinerzeit mit dem Cellisten auf die Dienstfreistellung einvernehmlich geeinigt – so die offizielle Diktion. Sie sollte bis zur Klärung des Sachverhalts gelten – man wollte prüfen, ob die Entlassungsgründe an der Musikuni auch für die Staatsoper relevant seien. Das Ergebnis lautet nun: nein.

Dem Anwalt der MDW, Christoph Wolf, zufolge, sei die Kündigung „aufgrund inakzeptabler gravierender Verhaltensweisen arbeitsrechtlich geboten und insbesondere zum Schutz der Studierenden unverzüglich erforderlich gewesen“. Der Musiker bestreitet die Vorwürfe und spricht von einer Intrige. Er hat gegen seine Entlassung als Uni-Professor geklagt. (sim/hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.09.2018)

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