Klimts Beethovenfries: Erzwungener Verkauf?

Klimts Beethovenfries Ausschnitt
Klimts Beethovenfries Ausschnitt(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Die Anwälte der Erben stellten in Wien Dokumente vor, die für eine Restitution sprechen sollen. Auch ein zweiter Antrag dürfte folgen.

Das Bild einer „Kämpfernatur" und eines Staates, der mit „rechtswidrigen Tricks" arbeitet, zeichneten die Anwälte der Erben der österreichisch-jüdischen Familie Lederer, die Anspruch auf Gustav Klimts Beethovenfries erheben, am Donnerstag. Gemeinsam mit zwei Experten stellten der Schweizer Marc Weber und der Österreicher Stefan Nenning, die zwei der insgesamt elf Haupterben nach Erich Lederer vertreten, die Basis ihren Antrags auf Restitution des Beethovenfrieses vor.

Wie beeinflusste Ausfuhrverbot den Verkauf?

Die Dokumente sollen den „engen Zusammenhang" zwischen dem Ausfuhrverbot und dem Verkauf des Frieses beweisen. Dieser muss bestehen, um eine Rückgabe zu rechtfertigen, das sagt das Restitutionsgesetz, seit es 2009 novelliert wurde. Die Novelle, seit der auch von Österreich gekaufte Kunstwerke zurückgegeben werden können, passe „geradezu perfekt auf den Fall des Beethovenfrieses, meint der Salzburger Jurist Georg Graf, der eines der zwei Gutachten verfasste, die dem Rückgabeantrag beiliegen. „Aus juristischer Sicht ist die Sache eindeutig", sagt Graf, denn Österreich habe sich „rechtswidriger Tricks" bedient.

Der kanadische Kunsthistoriker Robert Jan van Pelt spricht von einem „erzwungenen Verkauf". Zwar habe der Erbe des Frieses, Erich Lederer, diesen 1945 zurückbekommen, doch sei es als „Geisel in Österreich" behalten worden. Österreich habe versucht, sich die finanziell schwierige Lage Lederers zunutze zu machen, schildern die Experten. „Streng vertraulich schrieb etwa die Finanzprokuratur 1953 an das Bundesdenkmalamt, es gebe möglicherweise Gebührenforderungen von 100.000 Schilling an Lederer: „So bestünde vielleicht für die Republik Österreich die Möglichkeit, unter günstigen Bedingungen zum Fries zu kommen."

Später sei spekuliert wurden, Lederer könne die Kosten für die Lagerung des Frieses nicht mehr aufbringen. Oder der Kostenersatz für die Sanierung würde sein Vermögen übersteigen und man könne das Bild pfänden und billig kaufen könnte, schildert Graf.

"Stirbt er nicht endlich, dieser Lederer"

Beethovenfries Klimt Restitution Stefan Nenning Marc Weber Georg Graf Robert Jan van Pelt
Beethovenfries Klimt Restitution Stefan Nenning Marc Weber Georg Graf Robert Jan van Pelt (c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)

Dass er verkaufen wolle, hielt Lederer 1970 in einem Brief 1970 fest, in dem er sich den Behörden vorwarf, sie würden auf seinen Tod warten, um den Fries zu bekommen. „Seit 24 Jahren will Österreich ihn erwerben, fast ein Menschenalter, und ausführen darf ich ihn nicht! So will man mich in die Knie zwingen. Es mutet an, als stünden die Behörden mit der Uhr in der Hand da, und sagten sich: stirbt er endlich, stirbt er nicht endlich, dieser Lederer."

Geschah der Verkauf also unter Zwang? Das muss die Kunstrückgabebeirat beurteilen, der bis Mitte 2014 eine Empfehlung aussprechen dürfte. Ob der damalige Kaufpreis von 15 Millionen Schilling fair war oder nicht, ist dafür irrelevant. Den derzeitigen Wert des Kunstwerks könne man übrigens nicht beziffern, meinte Van Pelt. Fest steht, dass die Erben, sollten sie den Fries zurückbekommen, den einstigen Kaufpreis valorisiert zurückzahlen müssten.

Zweiter Antrag auf Restitution folgt

Ein zweiter Antrag auf Restitution dürfte bald folgen, kündigte der der Wiener Anwalt Alfred Noll an, der einen weiteren Teil der Erben vertritt. Ob der Fries nach einer Restitution öffentlich zugänglich bleibe wie in der Secession, ist offen. „Ein Eigentümer kann machen was er will", so Anwalt Weber: „Noch ist das kein Thema."

Geschichte

Die langen Odyssee von Klimts Beethoven-Fries

1902 Gustav Klimt fertigt den Fries für die XIV. Ausstellung in der Secession an. 1903Die Wandmalerei bleibt bis zum Jahr darauf in der Secession, bis der Industrielle Carl Reininghaus sie kauft und samt Unterbau von den Wänden nehmen lässt. 1915 Reininghaus verkauft den Fries an die Industriellenfamilie Lederer, die damit der Österreichischen Galerie zuvorkommt. 1936 In der Zwischenkriegszeit werden Teile des Beethovenfrieses in der Secession ausgestellt. 1939 Nach der Arisierung der Familie Lederer durch die Nazis wird der Beethoven-Fries im Depot einer Wiener Speditionsfirma verwahrt. 1943Teile des Werks werden in der Secession gezeigt und dann wegen Beschädigungsgefahr von Wien nach Schloss Thürntal in Niederösterreich gebracht. 1945 Nach Ende des Zweiten Weltkriegs geht der Fries wieder an die Lederers über, die in Genf wohnen. Der österreichische Staat verhängt aber ein Ausfuhrverbot. 1956 Der Beethoven-Fries wird von Schloss Thürntal nach Stift Altenburg gebracht. 1961 Die Wandmalerei kommt ins Depot der Österreichischen Galerie in den ehemaligen Pferdestallungen des Belvedere. 1973 Die Republik erwirbt das Werk von Erich Lederer für 15 Millionen Schilling. 1974 Die Restaurierung durch das Bundesdenkmalamt beginnt. 1985 Die Restaurierung des Beethoven-Frieses wird Ende Jänner abgeschlossen. Nach der Schau "Traum und Wirklichkeit" im Wiener Künstlerhaus kehrt der Fries in einen von Adolf Krischanitz eigens geschaffenen Raum in die Secession zurück. 2009 Umfangreiche Untersuchungen zum Erhaltungszustand des Beethoven- Frieses laufen an.

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