Am Donnerstag beschloss das Kuratorium des Museums nach Vorlage des Prüfberichts über das Compliance-Gebaren von Direktorin Agnes Husslein ihren Verbleib bis Ende des Jahres. Husslein gestand Fehler ein und wird den Schaden (unter 15.000 Euro) ersetzen.
Zuletzt war es ein Psychokrieg, schienen alle im Belvedere-Konzern mit den Nerven fertig. Nachdem Mitte Juni im Kulturministerium Vorwürfe wegen inkorrekten Verhaltens der Direktorin, Agnes Husslein, eingelangt waren, setzte Minister Thomas Drozda das laufende, intern gerade abgeschlossene Verfahren der Neubesetzung der Direktion des Belvederes aus. Ausgeschrieben war erstmals eine Doppelspitze, künstlerisch und kaufmännisch. Beworben hatten sich sowohl Husslein als auch ihre bisherige kaufmännische Leiterin, Prokuristin Ulrike Gruber-Mikulcik. Erst im Doppelpack, am Ende kämpfte jede für sich.
Die enge Zusammenarbeit der beiden hatte sich in den (langen) Monaten der Bewerbung (Ministerwechsel) zerschlagen. Am Ende entschied der Minister für Husslein und, gerüchtehalber, für einen Schweizer Kaufmann, also gegen Gruber-Mikulcik, die davon postwendend erfuhr. Kurz darauf wurde dem Ministerium und den Medien Material über Compliance-Schwächen Hussleins zugespielt, die sich im marginalen Bereich befanden, aber abgeklärt gehörten. Was bei einer sofort angesetzten Sonderprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer geschah. Das Ergebnis wurde jetzt, nach etwa drei Wochen penibler Befragungen zu Hussleins Arbeitsethos (Trennung privat/beruflich), dem Kuratorium des Museums unter Vorsitz von Hans Wehsely übergeben.
Die Mitglieder des Kuratoriums stimmten daraufhin einstimmig für ihren Verbleib als Geschäftsführerin. Jedenfalls bis Ende des Jahres, also bis Ablauf ihres Vertrags. Drozda folgte dem Entschluss des Kuratoriums, wird aber „unverzüglich“ einen zweiten interimistischen Geschäftsführer bestellen, der oder die „bis zum Antritt der neuen Geschäftsführung ein Vieraugenprinzip sicherstellen“ soll, so der Minister. Ein Name werde erst in den nächsten Tagen bekannt gegeben, so die APA.
Entscheidung noch im Juli
Womit noch nichts über die weitere Führung des Belvederes gesagt ist. Der Bestellprozess für das Direktorium ab dem 1. Jänner 2017 kann mit dieser Entscheidung aber wieder anlaufen. Innerhalb der kommenden zwei Wochen werde man sich in der Sache mit dem Kuratorium zusammensetzen, so das Kulturministerium. Ebenfalls erst nächste Woche werde das Kuratorium auch Auskunft über die konkreten Verstöße geben, die Husslein in der Sitzung eingestanden hat. Sie habe sich laut Aussendung des Kuratoriums von sich aus dazu verpflichtet, den entstandenen materiellen Schaden unverzüglich zu ersetzen. In den vergangenen drei Jahren soll dieser sich, erfuhr „Die Presse“, auf unter 15.000 Euro belaufen. Trotz dieses Eingeständnisses habe das Kuratorium in „Abwägung der compliancerelevanten Fakten“ einerseits und der „unbestreitbaren Verdienste“ Hussleins andererseits für ihren Verbleib bis zum Auslaufen ihres Vertrages zugestimmt.
Die Karriere von Husslein (62) ist in Österreich einzigartig für eine Frau im Kulturmanagement. Ihr Weg war stärker als bei vergleichbaren (männlichen) Pendants immer von Affären, Unkenrufen und Angriffen auf ihre wohl nicht immer angenehme, starke Persönlichkeit begleitet. Ihren Posten als Sotheby's-Wien-Chefin, den sie ab 1981 fast 20 Jahre bekleidete, verlor sie, weil sie FP-Politiker Thomas Prinzhorn zu einem Salon eingeladen hatte. 2001 bis 2005 leitete sie das Salzburger Rupertinum und setzte den Neubau des Museums am Mönchsberg durch und um. Was für viele blieb, sind Vorwürfe wegen harscher Personalpolitik, es gab eine hohe Fluktuation, wie auch im Belvedere, das sie seit 2007 leitet. Und jetzt zumindest bis Ende 2016 leiten wird. Die Zahlen aber sprechen für sie, Besucherzahlen, Eigendeckung, Sponsoring sind alle top. Dazu machte sie ein verschlafenes Schlossmuseum zu einem Museumskonzern mit neuen Ausstellungsflächen im Unteren Belvedere und neuen Dependancen im Winterpalais des Prinzen Eugen in der Innenstadt und nicht zuletzt dem 21er-Haus.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2016)